Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) – Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat uns angeschrieben und mitgeteilt, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1.11.2020 in Kraft getreten sei, dazu geführt habe, dass § 12 (Beschränkung bestimmter Heizkessel) und § 15 (Wärmeschutz und Energiebedarf) des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) nichtig seien und § 13 (Beschränkung der mechanischen Kühlung) nur noch teilweise Geltung habe.
Ein Änderungsgesetz zum HmbKlSchG sei bereits in Arbeit. Der Bitte, dies an unsere Mitglieder weiterzugeben, kommen wir hiermit nach.
Ein Änderungsgesetz zum HmbKlSchG sei bereits in Arbeit. Der Bitte, dies an unsere Mitglieder weiterzugeben, kommen wir hiermit nach.