HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

Bremen: Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs ab 1.1.2021

Bremen führt bereits zum 1.1.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit (mit Ausnahme des LSG Niedersachsen Bremen, das organisatorisch der niedersächsischen Justiz zugeordnet ist) den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte ein. Dies hat der Bremer Senat am 8.12.2020 in einer entsprechenden Verordnung erlassen. Näheres erfahren Sie in der Mitteilung der Pressestelle des Bremer Senats.

Mit diesem Schritt zieht Bremen für die genannten Fachgerichte den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr vor und hofft auf wertvolle Erfahrungen für alle Verfahrensbeteiligte für den dann ab dem 1.1.2022 flächendeckenden verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr.