HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

Einladung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur ordentlichen Kammerversammlung des Jahres 2021, die am

Montag, dem 26. April 2021,
19:00 Uhr,
in der Handwerkskammer Hamburg,
Saal 304, Holstenwall 12,
20355 Hamburg

stattfinden wird, lade ich Sie herzlich ein.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird es dieses Jahr keinen öffentlichen Teil geben. Die Kammerversammlung beginnt unmittelbar mit dem nicht-öffentlichen Teil.

Ich sehe folgende Tagesordnung vor:

  1. Jahresbericht des Vorstandes
     
  2. Rechnungslegung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie die Verwaltung des Vermögens im Jahre 2020 (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 BRAO)
     
  3. Bericht der Rechnungsprüfer; Prüfung der Abrechnung des Vorstandes (durch die Kammerversammlung) über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie über die Verwaltung des Vermögens im Jahr 2020; Beschlussfassung über die Entlastung des Kammervorstandes (§ 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAO)
     
  4. Verabschiedung des aktualisierten Haushaltsplanes für das Jahr 2021 (§ 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO)
     
  5. Beschlussfassung über die Integration der Umlage zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in den allgemeinen Kammerhaushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 (§ 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO)
     
  6. Beschlussfassung über den Kammerbeitrag für das Jahr 2022 und Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 (§ 89 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BRAO)
     
  7. Neuwahl eines Rechnungsprüfers (§ 12 der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer)
     
  8. Einführung der elektronischen Wahl für die Wahlen zum Kammervorstand und die Wahlen der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung
     
    a) Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zur Einführung der elektronischen Wahl für die Wahlen zum Kammervorstand und die Wahlen der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer, einschließlich der Ermöglichung von Bekanntmachungen außerhalb des Amtlichen Anzeigers (§§ 64 Abs. 2, 89 Abs. 2 Nr. 1, 191b BRAO)
     
    b) Beschlussfassung über eine neue Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und die Wahlen der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer zur Einführung der elektronischen Wahl (§§ 64 Abs. 2, 89, 191b BRAO)
     
  9. Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zur Anpassung an die aktuellen Kosten der Kammer und zur Einführung neuer Gebührentatbestände, insbesondere für Feststellungsanträge im Anschluss an BGH, Urteil vom 14.7.2020 - AnwZ(Brfg) 8/20 - (§ 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO)
     
  10. Beschlussfassung über die Änderung der Richtlinien für Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütungen zur Anpassung an das aktuelle Berufsbildungsgesetz (BBiG) (§§ 89 Abs. 1 BRAO, 40 Abs. 6 BBiG)
     
  11. Behandlung der weiteren gestellten Anträge
     
  12. Verschiedenes

Wir beobachten selbstverständlich die Entwicklung der Corona-Pandemie. Sollte sich herausstellen, dass eine Präsenzversammlung im April 2021 rechtlich nicht erlaubt ist oder nicht zu verantworten ist, wird die Präsenzveranstaltung entweder verschoben oder abgesagt werden und die Beschlussfassung und die Wahl dann ohne Versammlung nach den Vorschriften des Gesetzes zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern - COV19FKG) erfolgen.