HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

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Zu den Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehört es, bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare mitzuwirken und die anwaltlichen Mitglieder der juristischen Prüfungsausschüsse vorzuschlagen (§ 73 Abs. 2 Nr. 9 und 10 BRAO). Dazu gehört auch eine angemessene Finanzierung dieser Aufgabe.

Die Kammerversammlung des Jahres 2003 hatte beschlossen, diese Aufgabe nicht aus dem allgemeinen Kammerhaushalt zu finanzieren, sondern über eine gesonderte Umlage. Dadurch sollte eine größere Transparenz der Kosten erreicht werden.

Seitdem erhebt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer von ihren Mitgliedern zusätzlich zum Kammerbeitrag eine Umlage für die Finanzierung der Mitwirkung an der anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare. Die Kammerversammlung im Jahr 2003 hatte eine Umlage in Höhe von € 25,00 pro Jahr vorgesehen; die Umlage wurde aber jeweils nur in der Höhe abgerufen, wie sie zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Ausbildung erforderlich war. In den letzten Jahren waren dies jeweils € 6,00 pro Mitglied. Die 2003 geäußerte Befürchtung, dass die Beteiligung an der Finanzierung dieser Aufgabe zu hohen Mehrausgaben führen würde, hat sich also nicht bewahrheitet.

Die Abrechnung der Einnahmen aus der Umlage und die Ausgaben für die anwaltsbezogene Ausbildung der Referendarinnen und Referendare erfolgt in einem gesonderten Haushalt. Darüber berichtet der Vorstand jährlich im Geschäftsbericht.

Der Vorstand schlägt jetzt vor, die Umlage in den allgemeinen Kammerhaushalt zu integrieren. Damit würde der Verwaltungsaufwand reduziert, der durch das Führen eines gesonderten Haushalts verursacht wird. Nach den Berechnungen des Vorstands betragen diese Kosten € 2.750,00 pro Jahr, die durch die Integration in den allgemeinen Kammerhaushalt gespart würden. Dem stehen geschätzte einmalige Kosten in Höhe von € 3.200,00 gegenüber, die für die Integration der Umlage in den allgemeinen Haushalt aufzuwenden sind. Die Kosten für die Umstellung hätten sich also bereits im zweiten Jahr amortisiert.

Die gewünschte Transparenz der Kosten der Mitwirkung an der anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare bliebe erhalten. Der Kammerhaushalt würde um einen Nummernkreis erweitert und die Ausgaben würden zukünftig mit den gleichen Positionen veröffentlicht wie bisher; dann nur nicht mehr als Teil eines gesonderten Haushalts, sondern des allgemeinen Kammerhaushalts.

Wenn die Kammerversammlung wie vorgeschlagen entscheiden würde, würden die Kosten der Mitwirkung an der anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Zukunft aus dem allgemeinen Kammerbeitrag finanziert werden. Die Erhebung der Umlage würde dann entfallen. Dies hätte auch den Vorteil, dass für die Mitglieder mit einem Blick transparent würde, welchen Betrag sie insgesamt an die Kammer zu zahlen haben.


Die Kammerversammlung möge beschließen:

  1. Die mit Beschluss der ordentlichen Kammerversammlung 2003 geschaffene Umlage zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung wird nach dem 31.12.2021 nicht mehr erhoben und die anwaltsbezogene Referendarausbildung wird ab dem 1.1.2022 aus dem allgemeinen Kammerhaushalt finanziert.
     
  2. Das am 31.12.2021 verbliebene Sondervermögen aus der Erhebung der Umlage für die Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung wird mit Wirkung zum 1.1.2022 in das allgemeine Kammervermögen überführt. Ein eventueller Fehlbetrag wird aus dem allgemeinen Kammervermögen ausgeglichen.