HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

Zu TOP 9

Der Kammervorstand schlägt vor, die Gebührenordnung der Kammer zu ändern.

Zunächst sollen die Gebühren an die aktuellen Kosten der Kammer angepasst werden. Dazu haben die Geschäftsführung und der Vorstand untersucht, welche Kosten die einzelnen gebührenpflichtigen Handlungen bei der Kammer verursachen. Das Ergebnis dieser Evaluierung war, dass in einigen Fällen Bedarf für eine Erhöhung der Gebühren besteht, damit diese wieder kostendeckend sind.

Außerdem sollen redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, insbesondere sollen zur besseren Lesbarkeit Überschriften eingeführt werden und Anpassungen an die neue Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorgenommen werden.

Die oben bei TOP 6 und TOP 8 angesprochenen Gesetzesvorhaben können dazu führen, dass die Hanseatische Rechtsanwaltskammer mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird. Diese neuen Aufgaben können zu einer erheblichen Steigerung des Verwaltungsaufwands der Kammer führen. So ist im Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgesehen, dass zukünftig nicht mehr nur die individuellen natürlichen Personen der Berufsaufsicht unterliegen, sondern auch und gerade die Berufsausübungsgesellschaften. Damit verbunden ist die Idee, dass sich zukünftig alle Berufsausübungsgesellschaften, unabhängig von ihrer Rechtsform, durch die Kammern zulassen lassen können und dass die Kammern zukünftig jedenfalls alle zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften registrieren und diese Daten an das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis melden. Die Berufsaufsicht auch über Berufsausübungsgesellschaften und die Registrierung von Berufsausübungsgesellschaften würde zu einem erheblichen Mehraufwand in den Kammern und damit auch bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer führen. Damit diese Kosten möglichst nicht aus den (dann zu erhöhenden) Kammerbeiträgen finanziert würden, sondern gebührenfinanziert würden, müssten neue Gebührentatbestände geschaffen werden. Weil die Gesetzesvorhaben sich derzeit noch in einem sehr frühen Stadium befinden, hat der Vorstand davon abgesehen, konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Der Kammervorstand wird seine Vorschläge für die Änderung der Gebührenordnung vor der Kammerversammlung im Kammerreport veröffentlichen und auf der Kammerversammlung erläutern.