HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

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Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer wählt die Kammerversammlung zwei Kammermitglieder als Rechnungsprüfer. Alle zwei Jahre findet die Wahl eines Rechnungsprüfers statt. Die Amtszeit jedes Rechnungsprüfers beträgt vier Jahre.

Am 25.4.2021 endet die Amtszeit von Herrn Ernst Brückner. Die Amtszeit von Herrn Ulrich Gerken endet am 30.4.2023. Es ist deshalb ein neuer Rechnungsprüfer mit einer Amtszeit von 4 Jahren zu wählen. Herr Ernst Brückner steht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 

Alle Mitglieder sind aufgerufen, andere Wahlvorschläge für die Nachfolge zu unterbreiten. Für diese Vorschläge gelten die Regeln über Wahlvorschläge für Vorstandsmitglieder nicht; die Vorschläge für einen neuen Rechnungsprüfer müssen also nicht vorher schriftlich eingereicht werden.