HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

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Der Kammervorstand schlägt vor, die Richtlinien für Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütungen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zu ergänzen.

Die Ergänzungen sind durch das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) notwendig geworden.

Danach sind insbesondere die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und der Prüfungsausschüsse für die Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen festzulegen.

Von weiteren Änderungen mit Blick auf die oben genannten Gesetzesvorhaben wurde Abstand genommen, weil sich noch nicht konkret absehen lässt, welche Änderungen notwendig werden.

Der Kammervorstand wird seine Vorschläge für die Änderung der Richtlinien vor der Kammerversammlung im Kammerreport veröffentlichen und auf der Kammerversammlung erläutern.