HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

RVG-Reform

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) am 1.1.2021 in Kraft getreten

Am 1.1.2021 ist mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) eine längst fällige RVG-Reform in Kraft getreten. Für die Anwaltschaft ist es die erste Gebührenanpassung seit mehr als sieben Jahren. Nach der Gesetzesbegründung erfolgte die Gebührenanpassung im Hinblick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Entsprechend ist zur Feststellung der Anpassungshöhe zum einen der Anstieg der Verbraucherpreise und zum anderen die allgemeine Einkommensentwicklung herangezogen worden.

Neben strukturellen Veränderungen beinhaltet die RVG-Reform auch eine lineare Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren von 10 Prozent (in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 Prozent). Beides soll zu einer deutlichen Erhöhung des Gebührenaufkommens führen.

Im Wesentlichen sieht die Reform bei den Anwaltsgebühren folgende Änderungen vor:

  • Lineare Erhöhung der RVG-Gebühren um 10 Prozent für Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren gleichermaßen
  • Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen von 3.000 € auf 4.000 €
  • Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
  • Anhebung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze von 30.000 € auf 50.000 €
  • Berücksichtigung von Pausenzeiten bei der Bemessung der anwaltlichen Terminsgebühr in Strafsachen
  • Beseitigung systematischer Brüche in der Übergangsregelung des RVG
  • Deckelung der Anrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung
  • Erstreckung der PKH-Beiordnung im Fall des Mehrvergleichs auf alle nicht anhängigen Gegenstände
  • Gesetzliche Verankerung einer Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Beratung
  • Regelung zur Terminsgebühr für privatschriftliche Vergleiche
  • Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und der Tages- und Abwesenheitsgelder


Vertiefende Informationen:


Gesetzgebungsverfahren im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP)
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/23484)