Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein
Elektronische Kostenmarken sind über Web-Shop zu erwerben
Wie wir bereits in letzten Kammerreport (Ausgabe 5/2019 vom 26.11.2020, S. 11) berichteten, sind seit dem 1.1.2021 in Schleswig-Holstein Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen unbar zu leisten. Als Zahlungsmittel stehen die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken zur Verfügung. Die elektronischen Kostenmarken können über folgende Adresse in einem Web-Shop erworben werden:
https://justiz.de/kostenmarke/index.php
Mit dieser Änderung werden Zahlungen per Gerichtskostenstempler nicht mehr angenommen.