HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

Zu TOP 6

Der Kammerbeitrag für das Jahr 2021 ist (einschließlich der Kosten für das beA) auf € 348,00 festgesetzt worden. Zusätzlich wird für 2021 eine Ausbildungsumlage für die anwaltsbezogene Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Höhe von € 6,00 erhoben. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der seit dem 01.01.2019 geltenden Beitragsordnung wird der Beitrag am 15. März eines Jahres fällig.

Die Kammerversammlung hat über den allgemeinen Kammerbeitrag für das Jahr 2022 zu beschließen.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu TOP 5 werden die Kosten für die anwaltsbezogene Ausbildung der Referendarinnen und Referendare ab dem Geschäftsjahr 2022 nicht mehr über eine gesonderte Umlage finanziert, sondern aus dem allgemeinen Kammerhaushalt. Diese Kosten sind deshalb in der Planung des Haushalts für das Geschäftsjahr 2022 und der Berechnung des Kammerbeitrags für das Geschäftsjahr 2022 zu berücksichtigen. Der Kammerbeitrag würde voraussichtlich allein deshalb angehoben werden müssen, aber dafür würde dann ab dem Geschäftsjahr 2022 die Umlage zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare nicht mehr erhoben werden.

Derzeit sind die Planungen des Haushalts für das Jahr 2022 noch nicht abgeschlossen. Insbesondere ist noch nicht abzusehen, ob anstehende Gesetzesvorhaben, namentlich der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (siehe dazu die BRAK-Stellungnahme 2020/82 vom Dezember 2020) und der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (siehe dazu die BRAK-Meldung vom 2.12.2020 „Modernisierung des Berufsrechts: Regierungsentwurf vorgelegt“ mit weiteren „Links“, insbesondere zur Stellungnahme zum Referentenentwurf in BRAK-Stellungnahme 2020/42), umgesetzt werden und zu welchen weiteren Kosten für die Hanseatische Rechtsanwaltskammer diese Vorhaben führen werden. In dem erstgenannten Gesetz ist die Registrierung von Berufsausübungsgesellschaften im Anwaltsverzeichnis vorgesehen; das würde voraussichtlich erheblichen Verwaltungsaufwand für die Kammer bedeuten.

Die Planung für das Jahr 2022 wird mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 und der Einladung zur Kammerversammlung an die Mitglieder verschickt werden. Dann wird der Kammervorstand auch einen Vorschlag für die Höhe des allgemeinen Kammerbeitrags für das Jahr 2022 unterbreiten.