HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2021 vom 28. Januar 2021

Wichtige Allgemeine Hinweise

1.
Alle Kammermitglieder sind aufgerufen, Gegenstände und Anträge für die Tagesordnung der Kammerversammlung einzureichen. Dafür setze ich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung eine Frist bis zum

Freitag, 19. Februar 2021

            (entscheidend ist der Eingang bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer).

2.
Anträge zur Tagesordnung müssen gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung in Textform eingereicht werden.

Die Anschrift der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist wie folgt

  Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Valentinskamp 88
20355 Hamburg.

Briefsendungen können entweder direkt über die Geschäftsstelle der Kammer (nur montags bis donnerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr und wegen der coronabedingten Schließung der Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr ist eine persönliche Übergabe nur nach Anmeldung möglich; sollte die Geschäftsstelle den Betrieb aufgrund geänderter Corona-Regelungen einstellen müssen, wäre auch die Erreichbarkeit des Briefkastens bei der Geschäftsstelle nicht gewährleistet), oder über die Gemeinsame Annahmestelle im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (mit Nachtbriefkasten bis 24:00 Uhr) abgegeben werden. Anträge können ferner eingereicht werden per Telefax über 040/ 35 74 41 41, per E-Mail über die Adresse info@rak-hamburg.de oder über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

3.
Nach Ablauf der genannten Frist erhalten Sie wie üblich die gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung vorgesehene formelle Einladung zur Kammerversammlung (Einberufung), mit der die endgültige Tagesordnung und die Anträge bekannt gemacht werden. Der Geschäftsbericht und die Rechnungslegung für das Kalenderjahr 2020 werden gemeinsam mit der Einberufung versandt.


Hamburg, den 20. Januar 2021

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Dr. Christian Lemke
Präsident