II. Anmerkungen
1. Sie finden in Anlage 3 eine Darstellung der Bestandsentwicklung der liquiden Mittel, um den Finanzstatus über Anlage 1 und 2 hinaus transparent darzustellen.
2. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die Kosten des Anwaltsgerichts zu tragen. Diese betrugen im Berichtsjahr 2023 insgesamt Euro 28.250,62 (Vorjahr: Euro 30.977,27), davon für Miete Euro 9.010,44 (Vorjahr: Euro 9.010,44) und allgemeine Bürokosten Euro 13.523,40 (Vorjahr: Euro 14.873,03).
3. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2023 insgesamt 39 (Vorjahr 40) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 16 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
4. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
5. Die Einnahmen-und Ausgabenrechnung weist für 2023 einen Überschuss von Euro 252.388,54 aus.
Geschäftsjahr Jahresergebnis Liquide Mittel
Euro TEUR
2007 + 179.660,48 2.161
2008 + 47.332,49 2.209
2009 - 141.040,92 2.068
2010 - 141.327,49 1.927
2011 - 194.419,36 1.732
2012 - 93.877,82 1.639
2013 - 100.805,91 1.538
2014 - 216.860,63 1.321
2015 - 185.422,32 1.136
2016 + 108.839,15 1.244
2017 + 283.705,05 1.528
2018 + 269.412,33 1.797
2019 + 257.901,12 2.055
2020 - 79.481,99 1.976
2021 - 477.845,87 1.498
2022 + 160.719,76 1.659
2023 + 252.388,54 1.911
6. Beitragsverwendung 2023
Der Kammerbeitrag enthält rechnerisch insgesamt Euro 121,00 (Vorjahr: Euro 119,50) durchlaufende Gelder: Für jedes am 1. Januar 2023 zugelassene Mitglied zahlte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer an die
Das sind 30,3 % (Vorjahr: 29,9 %) des Kammerbeitrages.

3. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2023 insgesamt 39 (Vorjahr 40) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 16 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
4. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
2022 | 2023 | ||
Ermäßigungen in Härtefällen | 11.766,50 | 13.544,00 | |
Beitragserlasse wegen Ausscheidens | 97.458,94 | 58.823,88 | |
Beitragserlasse wegen Todes eines Mitglieds | 4.775,75 | 3.823,75 | |
114.001,19 | 76.191,63 |
Am 31.12.2023 bestanden noch offene Kammerbeitragsforderungen aus dem laufenden Jahr und den Vorjahren in Höhe von Euro 75.327,03 (Vorjahr: Euro 57.463,83). Im Jahr 2023 konnten Beitragsforderungen aus den Vorjahren in Höhe von Euro 24.287,12 realisiert werden.
5. Die Einnahmen-und Ausgabenrechnung weist für 2023 einen Überschuss von Euro 252.388,54 aus.
Geschäftsjahr Jahresergebnis Liquide Mittel
Euro TEUR
2007 + 179.660,48 2.161
2008 + 47.332,49 2.209
2009 - 141.040,92 2.068
2010 - 141.327,49 1.927
2011 - 194.419,36 1.732
2012 - 93.877,82 1.639
2013 - 100.805,91 1.538
2014 - 216.860,63 1.321
2015 - 185.422,32 1.136
2016 + 108.839,15 1.244
2017 + 283.705,05 1.528
2018 + 269.412,33 1.797
2019 + 257.901,12 2.055
2020 - 79.481,99 1.976
2021 - 477.845,87 1.498
2022 + 160.719,76 1.659
2023 + 252.388,54 1.911
6. Beitragsverwendung 2023
Der Kammerbeitrag enthält rechnerisch insgesamt Euro 121,00 (Vorjahr: Euro 119,50) durchlaufende Gelder: Für jedes am 1. Januar 2023 zugelassene Mitglied zahlte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer an die
Bundesrechtsanwaltskammer: | 2022 | 2023 | |
- Beitrag (inkl. des Beitrages für Öffentlichkeitsarbeit) | 40,50 | 40,50 | |
- Beitrag zum Sonderhaushalt Umlage für die Schlichtungsstelle der | 4,00 | 5,50 | |
Rechtsanwaltschaft in Berlin | |||
- Elektronischer Rechtsverkehr | 70,00 | 70,00 | |
114,50 | 116,00 | ||
- Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte | 5,00 | 5,00 | |
119,50 | 121,00 |
Das sind 30,3 % (Vorjahr: 29,9 %) des Kammerbeitrages.
