HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

13. beA

Die von der Bundesnotarkammer zu verantworteten Probleme beim Umtausch der beA-Karten zum Ende des Jahres 2022 konnten im Laufe des Jahres gelöst werden.

Das beA selbst läuft praktisch störungsfrei. Es gab in 2023 keine großen technischen Innovationen, aber dafür laufende Verbesserungen am System und der Bedienerfreundlichkeit. So wurde z.B. im Frühjahr die beA-Webanwendung in einem neuen Layout präsentiert und die Anwenderhilfe der beA-Webanwendung neugestaltet, um die Suche nach Informationen zu erleichtern.

Im Sommer ist dann das beA-Portal gestartet, auf dem möglichst viele Anwendungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf längere Sicht soll es möglich sein, mit einer einzigen Authentifizierung über die beA-Zugangsmittel auch auf die anderen gelisteten Anwendungen zuzugreifen, ohne dass eine jeweils eigene Authentifizierung erforderlich ist. Derzeit lässt sich von dort aus die beA-Webanwendung, das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis, das Akteneinsichtsportal sowie das Portal Find-A-Lawyer aufrufen.

Ab August wurde mit dem Austausch der beA-Mitarbeiterkarten begonnen, weil diese aus Sicherheitsgründen stets eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 7 Jahren haben. So ist sichergestellt, dass sie immer dem aktuellen Stand der Technik sowie den neuesten Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Ab November folgte aus den gleichen Gründen der Austausch der beA-Software-Zertifikate.

Kurz vor Erscheinen dieses Geschäftsberichts ist die beA-App veröffentlicht worden, die den Zugang zum beA über ein Smartphone ermöglicht - damit ist es endlich möglich, beA Nachrichten von unterwegs zu lesen. Die Ungewissheit über den Inhalt einer Nachricht, wenn man nur die E-Mail-Benachrichtigung über den Eingang der Nachricht erhält, aber die Nachricht selbst nicht lesen kann, hat dann ein Ende.

Gerne weisen wir an dieser Stelle nochmals auf unseren Kammerreport hin, der in der Rubrik „elektronischer Rechtsverkehr“ immer aktuelle Meldungen rund um das beA enthält; außerdem empfehlen wir gerne den beA-Newsletter der BRAK, der sich abonnieren lässt, um auf dem Laufenden zu bleiben. Und auf den Seiten des beA-Supports finden Sie alle relevanten Informationen und Hilfe für die Nutzung des beAs.