HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

2. Syndikusrechtsanwältinnen/Syndikusrechtsanwälte

Verglichen mit dem Jahr 2022 ist die Zahl der Mitglieder mit einer Zulassung als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt erneut gestiegen. Wie im Jahr 2022 überwiegt auch im Jahr 2023 die Zahl der neuzugelassenen Syndikusrechtsanwältinnen deutlich die Zahl der neuzugelassenen Syndikusrechtsanwälte. Dies ist umso bemerkenswerter, als im Gegensatz dazu die Zahl der männlichen Mitglieder mit einer Doppelzulassung, also einer Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, die Zahl der weiblichen Mitglieder mit einer Doppelzulassung übersteigt. Details können Sie im Bericht „Mitgliederverwaltung“ und der Mitgliederstatistik am Anfang dieses Geschäftsberichts entnehmen.

Innerhalb bereits bestehender Zulassungen als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt sind im abgelaufenen Berichtsjahr 26 Anträge auf Feststellung einer unwesentlichen Tätigkeitsänderung eingegangen. Diese Zahl ist im Vergleich zum vorangegangenen Berichtsjahr nahezu konstant geblieben. Seitdem der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. März 2020 – AnwZ (Brfg) 49/19 – entschieden hat, dass im Fall eines Arbeitgeberwechsel eine Erstreckung der Zulassung auf die neue Tätigkeit nicht mehr in Betracht kommt, spielt die Zahl der Anträge auf Erstreckung einer Zulassung hingegen nur noch eine sehr ungeordnete Rolle.



Berichtenswert ist, dass nach wie vor eine höchstrichterliche Entscheidung über die Zulassung einer GmbH-Geschäftsführerin bzw. eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt aussteht. Zwar ist bereits ein entsprechendes Verfahren einer anderen Rechtsanwaltskammer zur Klärung dieser Frage vor dem Bundesgerichtshof anhängig, wann jedoch mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Eine erstinstanzliche Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg steht in dieser Frage ebenfalls noch aus.

Auf unserer Homepage unter https://www.rak-hamburg.de/ finden Mitglieder unter der Rubrik „Aktuelles“ neben wichtigen Ankündigungen und aktuellen Informationen auch fortlaufend Hinweise zu zulassungsrelevanten Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundesgerichtshofs.