HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

V. Berufsausbildung

Zur Nachwuchsgewinnung an Rechtsanwaltsfachangestellten für unsere Mitglieder war die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auch im Jahr 2023 wieder sehr aktiv. So hat sie bspw. im 1. Quartal 2023 einen Messestand auf der Ausbildungsmesse Einstieg Hamburg unterhalten und dort in zahlreichen Gesprächen über den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten informiert. Auf dem Instagram- Account „@rak.hamburg.azubis“ wurden mehrere Beiträge pro Woche veröffentlicht. In den Beiträgen wurde bspw. regelmäßig auf freie Ausbildungsplätze hingewiesen und es wurden Interviews mit Rechtsanwaltsfachangestellten geführt. Daneben wurden die Auszubildenden auch über aktuelle Themen, wie bspw. die Anmeldefristen für die Abschlussprüfung, hingewiesen. In ihrem Publikationsorgan, dem Kammerreport, wurde in jeder Ausgabe auf einer Ausbildungsseite über wechselnde aktuelle Themen berichtet. Darüber hinaus hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer online auf der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit und auf der Ausbildungsseite www.ausbildung.de inseriert, um auf die vorhandenen Ausbildungsplätze aufmerksam zu machen.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer nimmt weiterhin am Projekt „Zukunftssäulen“ teil. Unter Federführung der Firma DSA youngstar GmbH, Deutsche Schulmarketing-Agentur, wurden in Hamburger Schulen 50 Säulen aufgestellt, die mit Werbeflyern für verschiedene Ausbildungsberufe bestückt werden konnten, außerdem steht ein Digitalboard zur Verfügung. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer informiert auch über die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum im Rahmen der Ausbildung durchzuführen oder neben der Ausbildung das Abitur nachzuholen. Ferner ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Ansprechpartner für das Projekt „Shift“, Hamburgs Initiative für Studienaussteigerinnen und –aussteiger.

Alle diese Aktivitäten unternimmt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer für ihre Mitglieder: es geht darum, möglichst viele Menschen für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/ Rechtsanwaltsfachangestellter zu begeistern, damit sie als qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien mitarbeiten können.




Die Anzahl der neu eingetragenen Ausbildungsverhältnisse zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten lag im Jahr 2023 bei 84. Zu den Abschlussprüfungen im Sommer und Winter 2023 wurden insgesamt 90 Auszubildende zur Prüfung zugelassen, unter ihnen 10 Umschülerinnen. Die Prüfungen brachten folgende Resultate:

  2022 2023
a) Erstausbildung
   
Prüflinge haben mit dem Prädikat „sehr gut”,
Prüflinge haben mit dem Prädikat „gut”,
Prüflinge haben mit dem Prädikat „befriedigend”,
Prüflinge haben ohne Prädikat bestanden,
Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden.
5
28
30
20
9
6
26
20
16
12
 
   
b) Umschulung
   
Prüfling hat mit dem Prädikat „gut”,
Prüfling hat mit dem Prädikat „befriedigend”,
Prüflinge haben die Prüfung ohne Prädikat bestanden,
Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden.
1
5
4
1
1
2
1
6

Als Berater/in für die Auszubildenden waren Rechtsanwältin Gabriele Hufer sowie die Rechtsanwälte Jens Sander, Mathias Robert Mayer, Markus Kehrbaum, MLE und Sebastian Stoffregen ehrenamtlich tätig. Die Berater/innen der Auszubildenden vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten im bestehenden Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilderinnen und Ausbildern und den Auszubildenden. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Beilegung der Differenzen, helfen die Berater/innen den Auszubildenden auch bei der Suche nach einem anderen Ausbildungsplatz.

Der Kammervorstand dankt allen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen für ihr wertvolles und unverzichtbares Engagement. Die Selbstverwaltung lebt davon, dass sich Kolleginnen und Kolleginnen im Sinne der gemeinsamen Sache engagieren. Gerade der Bereich der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten ist für unser aller Berufsausübung besonders wichtig, da gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Arbeit spürbar erleichtern.



Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer findet sich im Bereich „RA-Fachangestellte“ eine Liste aktuell verfügbarer Ausbildungs- und Praktikumsplätze sowie weitere umfangreiche Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende.

Seit Januar 2023 steht nun auch die Plattform „Ausbildungsvertrag-Online“ zur Verfügung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Kammer im Bereich „RA-Fachangestellte“ und sodann unter https://www.rak-hamburg.de/ra-fachangestellte_r/ausbildungsvertragonline/. Ausbildungsverträge können daher ab sofort einfach und bequem online mit Hilfe des DATEV-Programms "Ausbildungsvertrag online" erstellt und übermittelt werden. Mit dem „Ausbildungsvertrag online“ können der Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Eintragung des Auszubildenden am PC bequem und kostenlos ausgefüllt und unmittelbar ausgedruckt werden. Die Anwendung unterstützt Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten. Sie können bei der Dateneingabe zwischenspeichern und den Ausbildungsvertrag inklusive des Antrags auf Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt weiter vervollständigen. Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen können Sie den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung als PDF ausdrucken. Unterschrieben und um Anlagen ergänzt, reichen Sie den Vertrag und den Antrag auf Eintragung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg vorzugsweise über beA oder per E-Mail ein. Die von Ihnen erfassten Daten werden verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Kammer übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Ausbildungsvertrages zügiger erfolgen kann. Für die Nutzung des „Ausbildungsvertrag online“ ist eine einmalige Registrierung vorgesehen, die mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Neben der von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg empfohlenen Nutzung des „Ausbildungsvertrag-Online“ können Sie natürlich auch noch weiterhin die Ausbildungsformulare - Ausbildungsvertrag, Merkblatt zum Ausbildungsvertrag, Verschwiegenheitsverpflichtung - nutzen, die wir zum Download und weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.

 

 

Zudem wurde die Empfehlung zur Höhe der Ausbildungsvergütung angepasst. Die Empfehlung der Hanseatische Rechtsanwaltskammer für die laufenden Ausbildungsverträge lag bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von € 850,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr, € 950,00 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und € 1.050,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Der Kammervorstand hatte daher in seiner Sitzung am 01.03.2023 beschlossen, seine Empfehlung für die Ausbildungsvergütung der Rechtsanwaltsfachangestellten anzupassen. Die Vergütung für alle ab dem 01.08.2023 beginnenden Ausbildungsverhältnisse liegt nunmehr

  1. im ersten Ausbildungsjahr bei 1.050,00 Euro (alt: 850,00 Euro)
  2. im zweiten Ausbildungsjahr bei 1.150,00 Euro (alt: 950,00 Euro) und
  3. im dritten Ausbildungsjahr bei 1.250,00 Euro (alt: 1.050,00 Euro).

Die aktuelle Empfehlung können Sie jederzeit unter https://www.rak-hamburg.de/ra-fachangestellte_r/ausbildung/ informationenfuerschuelerinnenundschueler abrufen.

Die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung hat insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung um mehr als 20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 29.04.2015, Az. 9 AZR 108/14) als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung können daher nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen und die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Die Erhöhung der Empfehlung der Ausbildungsvergütung soll auch dazu dienen, den Ausbildungsberuf attraktiver zu machen. Die Zahl der Auszubildenden zum/zur Rechtsanwalts oder Rechtanwalts- und Notarfachangestellten ist seit Jahren rückläufig. Auch die Zahl derjenigen, die die Ausbildung abbrechen, nimmt zu. Zu dieser Problematik haben die Rechtsanwältinnen Melanie Theus (Geschäftsführerin der RAK Koblenz) und Dr. Tanja Nitschke (Geschäftsführerin der BRAK) einen sehr lesenswerten Aufsatz in den BRAK-Mitteilungen 4/2023 unter dem Titel „ AUSBILDUNGSSITUATION VON REFAS – ALARMSTUFE ROT!“ veröffentlicht (https://www.brak-mitteilungen.de/media/BRAK_2023_Heft04_komprimiert.pdf). Sie belegen die zunehmende Abbrecherquote, unternehmen eine Prognose für die weitere Entwicklung und gehen den Ursachen für Ausbildungsabbrüche nach. Abschließend zeigen sie mögliche Stellschrauben auf, um Anwaltskanzleien als attraktive Ausbildungsstätten und Anwältinnen und Anwälte als gute und faire Chefinnen und Chefs zu positionieren.



Ein neuer Fortbildungskurs „Geprüfte Rechtsfachwirtin/Geprüfter Rechtsfachwirt” hat im Dezember 2022 mit 21 Teilnehmer/innen begonnen. Dieser endet voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin ist mittlerweile über 20 Jahre alt. Daher ist nunmehr eine Reform der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin geplant. Der Ausschuss Berufsbildung der BRAK ist seit Anfang 2023 damit befasst, die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt auf den Bachelor Professional umzustellen und hat dazu bereits einen ersten Verordnungsentwurf erarbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist, dass geprüfte Rechtsfachwirte (m/w/d) zukünftig befugt sein sollen, die Ausbildung von Fachangestellten eigenverantwortlich zu leiten und somit auch als Ausbilder in den Ausbildungsvertrag eingetragen werden. Es dürfte wohl ohnehin gelebte Praxis sein, dass die Ausbildung bereits jetzt in vielen Rechtsanwaltskanzleien jedenfalls auch durch Geprüfte Rechtsfachwirte erfolgt und nicht nur allein durch die als Ausbilder eingetragenen Berufsträger.