HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist Mitglied der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte und gehört ihr seit dem Jahr 1948, also seit 76 Jahren an. Die Hülfskasse ist ein nicht eingetragener Verein. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwaltskammern beim BGH, Braunschweig und Schleswig-Holstein. Durch diese Mitgliedschaft kommt die Rechtsanwaltskammer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Fürsorge für ihre Mitglieder zu betreiben.

Der seit 2021 unveränderte Jahresbeitrag von € 5,00 pro Kammermitglied für das Jahr 2023 wurde ordnungsgemäß bezahlt.

In der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023 unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 34 (Vorjahr 36) Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder, Witwen bzw. Kinder im Bezirk ihrer vier Mitgliedskammern mit monatlichen und/oder einmaligen Zahlungen von insgesamt € 48.609,62 (Vorjahr € 69.672,77).

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zahlte vom 01.01. bis 31.12.2023 an folgende

19 Personen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg insgesamt € 33.012,00 aus:

  • 9 (ehemalige) Kammermitglieder,
  • 4 Anwaltswitwen bzw. -witwer, die aus Alters-, Krankheits- oder aus ähnlichen Gründen berufsbehindert bzw. berufsunfähig sind, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge
  • 6 Kinder, die minderjährig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge.

Gegenüber 8 ehemaligen Unter­stützten aus den Mitgliedskammern bestehen Ansprüche aus Rückzahlungsverpflich­tungen.

 

Weihnachtsspendenaktion 2023

Zusätzlich verteilte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet insgesamt € 98.350,00 aus der Weihnachtspendenaktion 2023. 

Hiervon erhielten die Unterstützten aus dem Bereich der Hanseatischen Rechts­anwalts­kammer Hamburg einen Gesamtbetrag in Höhe von € 7.700,00 (Vorjahr € 22.150,00, inklusive einer allgemeinen Sonderzahlung im Mai 2022).