HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

14. Internationales

Internationale Themen haben die Kammer auch 2023 beschäftigt.


Ein besonderes wichtiger Termin im Jahr 2023 war der geplante Besuch des Vorstands (auf eigene Kosten der Vorstandsmitglieder) in Israel. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer unterhält ein Freundschaftsabkommen mit der Jerusalem Bar und es gibt wechselseitige Besuche der beiden Kammern. Im November 2023 wollte der Vorstand nach Israel reisen, um die Kolleginnen und Kollegen zu besuchen und sich fachlich auszutauschen. Die geplante Justizreform in Israel und die anhaltenden Proteste dagegen hätten sicher eine zentrale Rolle gespielt und für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hatte sich dem Apell u.a. der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung und der Bundesrechtsanwaltskammer zum Schutz für den Rechtsstaat in Israel im September 2023 angeschlossen.

Doch dann erfolgte am 7.10. der Angriff der Hamas auf Israel. Der Vorstand hatte zunächst erwogen, an den Reiseplänen festzuhalten, aber es wurde dann schnell klar, dass eine Reise nach Israel untunlich gewesen wäre. Die Reise wurde abgesagt. Sie wäre wegen der unsicheren Lage in Israel und den damit verbundenen Gefahren für die Vorstandsmitglieder nicht zumutbar gewesen, aber auch und vor allem unzumutbar für die Kolleginnen und Kollegen in Israel, die in diesen Tagen, Wochen und Monaten andere Sorgen haben, als sich um ausländische Gäste zu kümmern. Wir stehen mit den Kolleginnen und Kollegen in Israel in Kontakt und werden die Reise so bald wie möglich nachholen.



Auch der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer weiterhin. Insbesondere fand am 19.9.2023 in den Räumen der Geschäftsstelle ein Treffen des Ukrainian Future Hilfe-Vereins statt; weitere Informationen zu dem Verein finden Sie auf dessen Homepage.




Der Brexit hat keine große Bedeutung mehr gehabt, auch wenn noch einzelne Verfahren anhängig sind, in denen der Status von Anwälten mit einer Zulassung aus dem Vereinigten Königreich eine Rolle spielt.



Über die Tätigkeit des Präsidenten Dr. Christian Lemke und der Vorstandsmitglieder Dr. Cording und Dr. Jaeger-Lenz im CCBE wirkt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auch an der europäischen Rechtspolitik mit. Der CCBE (Le Conseil des barreaux européens) ist der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft und vertritt mehr als 1 Million europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und wird als Stimme der europäischen Anwaltschaft wahrgenommen. Er vertritt die Anwaltschaft insbesondere gegenüber den Europäischen Institutionen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des CCBE.

Besonders wichtige Themen im CCBE in 2023 waren:

  • Die Beratungen im Europarat zu einer Konvention zum Schutz der Anwaltschaft
  • Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (strategic lawsuits against public participation, SLAPP).
  • Der Umgang mit Russland, auch als „Observer Member“ des CCBE
  • KI und der Einfluss auf die Justiz
  • Die Legalisierung des Datenverkehrs zwischen den USA und der EU
  • Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überwachung des Datenverkehrs, um den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen („Chat Control“)
  • Die Software Pegasus, mit der auch JournalistInnen und RechtsanwältInnen ausspioniert wurden
  • Die KI-Verordnung und der Anspruch auf einen menschlichen Richter bei Schiedsgerichten
  • E-Evidence

Die Bedeutung der europäischen Politik und des europäischen Rechts auf das deutsche Berufsrecht der Anwaltschaft und die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland allgemein kann gar nicht überschätzt werden. Deshalb ist es so wichtig, dass sich die deutsche Anwaltschaft in den europäischen Institutionen und Interessenverbänden engagiert.

 


Die Zahl von ausländischen Berufsausübungsgesellschaften (siehe dazu die Erläuterungen im Geschäftsbericht für das Jahr 2022 im Abschnitt „Internationales“), die die Zulassung in Hamburg beantragt haben, ist sehr gering: es ist bisher 1 Gesellschaft.