HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

8. Beschwerdeverfahren

Wie in den vergangenen Jahren war auch die Bearbeitung von Beschwerden über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein wichtiger Teil der Arbeit des Kammervorstands.

Die Gesamtzahl der neu eingegangenen Beschwerden ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen.

Die Statistik sieht wie folgt aus:  
   
Im Berichtsjahr sind 567 Beschwerden (Vorjahr 541) eingegangen.   
   
insgesamt konnten in 2023 518 Beschwerden (Vorjahr 466) geschlossen werden.   
   
Diese wurden erledigt durch:   
   
• als unschlüssig zurückgewiesen ohne Stellungnahme der betroffenen Rechtsanwälte 407
• als unbegründet zurückgewiesen nach Stellungnahme der betroffenen Rechtsanwälte 45
• Abgaben an die Generalstaatsanwaltschaft zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens 8
• Rügen gemäß § 74 BRAO  30
• Belehrungen gemäß § 73 Abs. 2 Ziff. 1 BRAO 0
• Sonstige Erledigungen 27
   


Die häufigsten Beschwerdegründe waren:

§ 11 BORA (Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten),
Verstöße gegen § 43 BRAO i.V.m. Strafrecht,
§ 14 BORA (Zustellungen),
§ 15 FAO (Fortbildung), 
§ 12 BORA (Umgehung, Gegenanwalt). 


Die drei Beschwerdeabteilungen waren in 2023 wie folgt besetzt:

Abteilung I (A bis H)
Dr. Sebastian Cording (Vorsitzender)
Michael Herden
Dr. Astrid Schnabel 
  

Abteilung II (I bis Q)
Annette Voges (Vorsitzende)
Dr. Andrea Jaeger-Lenz 
Kersten Wagner-Cardenal


Abteilung III (R bis Z)
Rüdiger Ludwig (Vorsitzender)
Dr. Sonja Lange
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg 


Die aktuelle Besetzung können Sie auch jederzeit auf der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Internet einsehen.