HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

4. Mitgliederberatung

Die Beratung der Mitglieder in Berufsrechtsfragen ist und bleibt eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

Auch in 2023 haben wir neben Fragen zum "klassischen" Berufsrecht auch Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Geldwäscheprävention beantwortet. Auch die Beratung zur Berufsausübung an sich, also namentlich zu Fragen der Zulassung, der Kanzlei, der weiteren Kanzlei, der Zweigstellen und bei Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten zum Tätigkeitswechsel spielten wieder eine Rolle.

Auch gab es wieder Anfragen zum beA, aber diese spielten keine große Rolle mehr, nachdem die Probleme der Bundesnotarkammer beim Kartentausch behoben waren.

Die Einführung der Berufsausübungsgesellschaften hingegen hatte große Bedeutung in der Mitgliederberatung. Seit dem 1.8.2022 sind auch die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften unsere Mitglieder. Die Fragen dazu drehten sich auch in 2023 noch um Fragen der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften, beginnend mit der Frage, wer zulassungsbedürftig ist und daran anknüpfend Fragen zum Zulassungsverfahren. Etliche Gespräche gab es auch zur Pflichtmitgliedschaft der nicht-anwaltlichen Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgangen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO. Auch Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung, die seit dem 1.8.2022 jede (und nicht nur die zulassungsbedürftigen) Berufsausübungsgesellschaften unterhalten muss, waren zahlreich.