HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2024 vom 21. März 2024

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

5. Service

Zum Service der Kammer für ihre Mitglieder zählt neben der konkreten Mitgliederberatung auch die Information der gesamten Mitgliedschaft über aktuelle Themen.



Corona spielte in 2023 keine Rolle mehr. 


Ein wichtiges Thema für unsere Mitglieder war die große BRAO-Reform und die damit verbundene Einführung der Berufsausübungsgesellschaften. Im Vordergrund standen dabei Fragen zur Mitgliedschaft in der Kammer, weniger zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die berufliche (Zusammen)-Arbeit.

Dabei sei an dieser Stelle nochmal daran erinnert, dass seit dem 1.8.2022 für jede Berufsausübungsgesellschaft selbst eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, auch wenn diese Berufsausübungsgesellschaft nicht zulassungspflichtig und nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist. Auch sei an dieser Stelle auf den neuen § 31 BORA verwiesen, der Vorgaben für die interne Organisation von Berufsausübungsgesellschaften macht.




Daneben gab es etliche berufspolitische Themen, die von großer Bedeutung für die Anwaltschaft sind. Der Vorstand hat seine Mitglieder darüber laufend informiert. Dazu verweisen wir auf den Abschnitt „Rechtspolitik“.



Um seine Mitglieder zu informieren, nutzt der Vorstand vor allem die „Kammerreporte“. Darin finden sich Informationen der Mitglieder zu Neuigkeiten aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, zu aktuellen politischen Entwicklungen und zu relevanten Urteilen aus der Rechtsprechung. In 2023 hat der Vorstand 5 Kammerreporte verschickt.

Für die noch schnellere Information der Mitglieder nutzt der Kammervorstand den Kammerschnellbrief, der per E-Mail verschickt wird. Derzeit (Stand 12.02.2024) erhalten 8.305 Kolleginnen und Kollegen diesen Kammerschnellbrief. Wenn Sie den Kammerschnellbrief noch nicht erhalten, können Sie gern Ihre E-Mail-Adresse in der Geschäftsstelle hinterlegen, um zukünftig ebenfalls den Kammerschnellbrief zu erhalten. Im Jahr 2023 sind insgesamt 13 Kammerschnellbriefe verschickt worden.



Neben dem persönlichen Kontakt und den Kammerreporten und Schnellbriefen ist die Homepage der Kammer unter www.rak-hamburg.de ein wesentlicher Teil des Services der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Mitglieder. Die Seiten werden laufend erweitert, überarbeitet und aktualisiert, so dass Sie dort tagesaktuell informiert werden, z.B. mit Meldungen und Veranstaltungshinweisen.

Natürlich bietet die Homepage ein umfassendes Angebot an Informationen zu allen Tätigkeitsfeldern der Kammer, einschließlich zahlreicher Formulare zum Download.

Außerdem finden Sie dort Informationen über die Organisation der Kammer, den Vorstand und die Geschäftsstelle. Insbesondere finden Sie auf der Homepage die Kontaktdaten der direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle für Ihr Anliegen. 

Wir laden Sie herzlich ein, die Seiten zu besuchen. Anregungen zur Verbesserung nehmen wir jederzeit gerne entgegen.



Nach wie vor bieten wir den Anwaltssuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer an. Mit Stand vom 23.01.2024 nahmen insgesamt 2.335 Kolleginnen und Kollegen an diesem Suchdienst teil und können somit über den Suchdienst von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern gefunden werden. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet den Anwaltssuchdienst über das Internet, zu erreichen über die Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, an. Auf die Auswahl der Kolleginnen und Kollegen aus der Datenbank hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer selbstverständlich keinen Einfluss. 


Für die Suche nach Kolleginnen und Kollegen, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, verweist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Alle Personen und Institutionen, die eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, die/der zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit ist, können jederzeit und tagesaktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis danach suchen. Besonders gilt dies natürlich für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, die nach § 143 Abs. 6 StPO Pflichtverteidiger, die die/der Beschuldigte nicht bezeichnet hat, aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis auswählen müssen. Jede Kollegin und jeder Kollege, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, können sich bei uns melden, und wir vermerken diese Bereitschaft dann bei uns im System. So sorgen wir dafür, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt wird. Derzeit sind es 86 Hamburger Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen erklärt haben.


Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen können die anwaltlichen Mitglieder über das beA-Portal selbst eintragen, damit diese Daten von der BRAK dem europäischen Anwaltssuchsystem „Find a lawyer“, welches über das Europäische Justizportal abrufbar ist, bereitgestellt werden. Wie Sie diese Angaben über das beA-Portal eintragen, ist im beA-Newsletter 11/202 vom 6.8.2020 unter der Überschrift „Verzeichnisdatenpflege im beA“ beschrieben. Sie finden diesen beA-Newsletter ebenso wie alle anderen beA-Newsletter auf den Seiten der BRAK



Der traditionelle Begrüßungsabend für neue Mitglieder fand am 26.09.2023 in den Mozartsälen an der Moorweide statt. Im Vordergrund statt wieder das nette Beisammensein mit vielen Gesprächen zwischen den KollegInnen und Kollegen. Die Kammer war durch Vorstandsmitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle vertreten, die sich besonders über den persönlichen Kontakt gefreut haben. Auch dieses Mal wurde es ein langer Abend. Wir freuen uns schon auf den nächsten Begrüßungsabend in diesem Jahr und hoffen wieder auf viele Gäste!



Der Rechtsanwaltsausweis wird von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nach wie vor kostenfrei für die Mitglieder ausgestellt. Diese Dienstleistung ist im Kammerbeitrag enthalten. Insgesamt haben 7.394 Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einen solchen Ausweis; dies entspricht einer Quote von 65,7% der Mitglieder. 


Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet gegen eine Gebühr von € 40,00 für alle Mitglieder das „KammerIdent-Verfahren“ zur zuverlässigen Identifizierung des Inhabers einer „beA-Karte Signatur“ an. Dieses Angebot wird von den Mitgliedern sehr gerne angenommen.



Von der Möglichkeit, sich auf der Signaturkarte das sogenannte „Berufsattribut“ bestätigen zu lassen, haben  im Jahr 2023 14 Mitglieder (im Vorjahr 11 Mitglieder) Gebrauch gemacht.



Von der Möglichkeit, auf die sogenannte „Vollmachtsdatenbank“ für steuerliche Zwecke zuzugreifen, haben bisher nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht: Im Jahr 2023 beantragten diese 11 Mitglieder (Vorjahr: 7 Mitglieder). Insgesamt nutzen im Jahr 2023 22 Mitglieder die "Vollmachtsdatenbank".



Nach wie vor stehen drei Vertrauensanwälte den Mitgliedern in schwierigen Situationen mit Rat zur Seite. Die Namen der Vertrauensanwälte erfahren Sie wie bisher bei Bedarf von der Geschäftsführung.



Die Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI), dessen Mitglied die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist, hat sich weiter bewährt. Dank dieser Kooperation können die Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer die Online-Schulungen des DAI zu einem reduzierten Kostenbeitrag besuchen. Details finden Sie auf unserer Homepage auf der Startseite im Kasten „DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.".