III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
11. Gebührengutachten
Die letzte Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgte im Jahr 2021, davor hatte es acht Jahre lang keine Veränderung gegeben. Die Regionalkammern und die Bundesrechtsanwaltskammer setzen sich seit langem und andauernd auf allen Ebenen für eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung in kürzeren Abständen ein. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein Vorschläge zu einer linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren unterbreitet (Stellungnahme Nr. 51/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer). Hintergrund sind die steigenden Kosten für die Unterhaltung einer Kanzlei, namentlich die hohe Inflationsrate und die steigenden Energiepreise. In der Stellungnahme wurden aber auch einige strukturelle Anpassungen angeregt.
Zu den Aufgaben des Kammervorstands gehört es, auf gerichtliche Anforderung Gebührengutachten vor allem in Honorarprozessen zu erstatten (§ 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).
Gegenstand dieser Gutachten ist in der Regel die Frage, ob in einer anwaltlichen Kostenrechnung das Ermessen bei der Bestimmung von Rahmengebühren zutreffend ausgeübt ist. Die Gebührenabteilungen erstatten ihre Gutachten zur Angemessenheit von Rahmengebühren (§ 14 RVG) vorwiegend im Bereich der Ziffern 2100 ff., 2200 ff., 2300 f. sowie 4100 ff. des VV RVG.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen diese Gutachten kostenlos erstattet werden.
In Fällen, in denen Gerichte oder die Staatsanwaltschaft den Kammervorstand ersuchen, zu Rechtsfragen wie z.B. dem Anfall einer Gebühr dem Grunde nach Stellung zu nehmen, sind die Gebührenabteilungen des Kammervorstandes nicht zuständig, da die Rechtsanwendung selbst Aufgabe der staatlichen Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaft ist. Es ist daher vorgekommen, dass der Kammervorstand die Erstattung eines Gutachtens abgelehnt hat.
Das Gutachtenaufkommen im Jahre 2023 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle:
2021 | 2022 | 2023 | ||||
Im Berichtsjahr eingegangene Gerichtliche Gebührengutachtenanforderungen | 17 | 9 | 6 | |||
davon Erstgutachten | 15 | 9 | 6 | |||
davon Ergänzungsgutachten | 2 | 0 | 0 | |||
Aus den Vorjahren übernommene Gutachten | 13 | 5 | 4 | |||
Im Jahr 2023 insgesamt zu bearbeiten gewesen waren | 30 | 14 | 10 | |||
davon Gutachten erstattet | 22 | 9 | 5 | |||
aus den Vorjahren | 12 | 4 | 2 | |||
aus dem aktuellen Jahr | 10 | 5 | 3 | |||
ohne Gutachten zurück ans Gericht gingen | 3 | 1 | 5 | |||
erledigt | 25 | 10 | 10 |
Der Kammervorstand hatte für das Jahr 2023 gemäß § 77 Abs. 1 BRAO eine Gebührenabteilung gebildet, der in 2023 folgende Kolleginnen und Kollegen angehörten:
Gebührenabteilung
Mirjam B. Jahn (Vorsitzende)
Dr. Zoran Domić
Dr. Judith Krämer, LL.M.
Die aktuelle Besetzung der Gebührenabteilung können Sie der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.