II. Anmerkungen
II. Anmerkungen
a. Sie finden in Anlage 3 eine Darstellung der Bestandsentwicklung der liquiden Mittel, um den Finanzstatus über Anlage 1 und 2 hinaus transparent darzustellen.
c. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2021 insgesamt 37 (Vorjahr 33) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 10 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
d. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
2020 | 2021 | ||
Ermäßigungen in Härtefällen | 15.494,87 | 11.859,00 | |
Beitragserlasse wegen Ausscheidens | 63.719,25 | 55.224,00 | |
Beitragserlasse wegen Todes eines Mitglieds | 4.212,00 | 4.130,00 | |
83.426,12 | 71.213,00 |
Am 31.12.2021 bestanden noch offene Kammerbeitragsforderungen aus dem laufenden Jahr und den Vorjahren in Höhe von EURO 50.247,54 (Vorjahr: EURO 70.703,56). Im Jahr 2021 konnten Beitragsforderungen aus den Vorjahren in Höhe von EURO 31.394,55 realisiert werden.
e. Die Einnahmen-und Ausgabenrechnung weist für 2021 eine Unterdeckung von EURO 477.845,87 aus.
Geschäftsjahr Jahresergebnis Liquide Mittel
Euro TEUR
2006 + 143.599,09 1.982
2007 + 179.660,48 2.161
2008 + 47.332,49 2.209
2009 - 141.040,92 2.068
2010 - 141.327,49 1.927
2011 - 194.419,36 1.732
2012 - 93.877,82 1.639
2013 - 100.805,91 1.538
2014 - 216.860,63 1.321
2015 - 185.422,32 1.136
2016 + 108.839,15 1.244
2017 + 283.705,05 1.528
2018 + 269.412,33 1.797
2019 + 257.901,12 2.055
2020 - 79.481,99 1.976
2021 - 477.845,87 1.498
f. Beitragsverwendung 2021
Der Kammerbeitrag enthält rechnerisch insgesamt Euro 109,50 (Vorjahr: Euro 111,50) durchlaufende Gelder: Für jedes am 1. Januar 2021 zugelassene Mitglied zahlte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer an die
Bundesrechtsanwaltskammer: | 2021 | 2020 | |
- Beitrag (inkl. des Beitrages für Öffentlichkeitsarbeit) | 40,50 | 38,50 | |
- Beitrag zum Sonderhaushalt Umlage für Schlichtungsstelle der | 4,00 | 6,00 | |
Rechtsanwaltschaft in Berlin | |||
- beA | 60,00 | 60,00 | |
104,50 | 104,50 | ||
- Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte | 5,00 | 7,00 | |
109,50 | 111,50 |
Das sind 31,5 % (Vorjahr: 32,0 %) des Kammerbeitrages.
2. Zur Ausbildungsumlage
Sie finden als Anlagen 5 bis 8 die Abrechnung über die im Jahre 2004 erstmalig für die anwaltsbezogene Referendarausbildung erhobene Ausbildungsumlage. Sie wurde in 2021 in Höhe von Euro 6,00 (Vorjahr: Euro 6,00), als Teilbetrag der von der Kammerversammlung im Jahre 2003 beschlossenen Euro 25,00, pro Mitglied erhoben.
Im Berichtsjahr überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um Euro 9.522,00.
Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über ein gesondertes Bankkonto und einen gesonderten Buchungskreislauf. In die Kammerrechnungslegung gemäß Anlagen 1 bis 4 gehen diese Beträge deswegen nicht ein. Für die Ausbildungsumlage bestanden Rückstände in Höhe von Euro 604,97 (Vorjahr: Euro 603,28). Die Realisierungsmöglichkeiten dieser Forderungen sind ungewiss.
Die Kammerversammlung vom 9. November 2021 hat beschlossen, ab dem Geschäftsjahr 2022 keine Ausbildungsumlage mehr zu erheben. Die Kosten für die anwaltsbezogene Referendarausbildung werden ab dem Jahr 2022 aus dem allgemeinen Kammerhaushalt finanziert und die Finanzierung durch die Mitglieder ist damit im allgemeinen Kammerbeitrag enthalten.