HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2022 vom 29. März 2022

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

4. Service

Zum Service der Kammer für ihre Mitglieder zählt neben der konkreten Mitgliederberatung auch die Information der gesamten Mitgliedschaft über aktuelle Themen.

Sowohl bei der persönlichen Beratung, als auch bei der allgemeinen Information spielte das Thema Corona im Berichtsjahr wieder eine herausgehobene Rolle: wir haben unzählige Anfragen unserer Mitglieder zu den verschiedensten Aspekten der Corona-Pandemie beantwortet, Anregungen von Mitgliedern aufgegriffen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die Corona-Gesetzgebung kritisch und konstruktiv begleitet, uns ständig mit der Hamburger Politik ausgetauscht (z.B. in Treffen mit der Justizsenatorin Gallina und dem Finanzsenator Dressel) und unsere Mitglieder zu allen Aspekten der Corona-Pandemie informiert, z.B. über die Zugangsregelungen zu den Justizvollzugsanstalten und über finanzielle Hilfen. Auch dabei kam und kommt unserer Homepage besondere Bedeutung zu: auch in 2021 haben wir dort den im Feld „Aktuelles“ integrierten Bereich „Coronavirus“ laufend aktualisiert.

Zu Beginn des Jahres spielten die Auflagen in den Betrieben zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine große Rolle: das Amt für Arbeitsschutz hat auch in Anwaltsbüros die Einhaltung der Auflagen kontrolliert. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat die Mitglieder informiert und sich dafür eingesetzt, dass diese Kontrollen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen und dass das Mandatsgeheimnis gewahrt bleibt.

Ein großes Thema war die Impfpriorisierung. Hier hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer immer wieder auf eine Gleichbehandlung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit den Richterinnen und Richtern gepocht und schließlich für alle Mitglieder individuelle Bescheinigungen ausgestellt, mit denen die Mitglieder Ihre Zugehörigkeit zur priorisierten Gruppe der in der Rechtspflege Tätigen nachweisen konnten und so bevorzugt geimpft werden konnten.

Die Arbeit zu den coronabezogenen Themen war aber nur ein Extra zu den sonstigen Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Natürlich mussten und wollten wir auch alle sonstigen Aufgaben, die uns obliegen und deren Erfüllung unsere Mitglieder gewohnt sind, erfüllen. Dies ist nun schon das zweite Jahr in Folge gelungen: die Leistungen für unsere Mitglieder in Zusammenhang mit Corona sind nicht zulasten der sonstigen Aufgaben gegangen – was nur durch zusätzlichen Einsatz der Ehrenamtler und Hauptamtler in der Selbstverwaltung möglich war. Sie alle haben trotz der auch für sie persönlich schwierigen Situation besondere Anstrengungen unternommen, um sowohl die üblichen Aufgaben, wie auch die zusätzlichen durch Corona verursachten Aufgaben zu bewältigen.

Auch die Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr waren ein wichtiges Thema in 2021. Gerade mit Blick auf die Verpflichtung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ab dem 1.1.2022 nur noch elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren, gab es hier erheblichen Abstimmungsbedarf mit der Justiz. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist im Austausch mit der Justiz, namentlich in einer Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig zu diesem Thema trifft.

Allgemein ist die Homepage der Kammer unter www.rak-hamburg.de neben dem persönlichen Kontakt ein wesentlicher Teil des Services der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Mitglieder. Die Seiten werden laufend aktualisiert, so dass Sie dort tagesaktuell informiert werden, z.B. mit Meldungen und Veranstaltungshinweisen.

Natürlich bietet die Homepage ein umfassendes Angebot an Informationen zu allen Tätigkeitsfeldern der Kammer, einschließlich zahlreicher Formulare zum Download.

Außerdem finden Sie dort Informationen über die Organisation der Kammer, den Vorstand und die Geschäftsstelle. Insbesondere finden Sie auf der Homepage die Kontaktdaten der direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle für Ihr Anliegen.

Wir laden Sie herzlich ein, die Seiten zu besuchen. Anregungen zur Verbesserung nehmen wir jederzeit gerne entgegen.

Daneben hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer im Jahr 2021 fünf Kammerreporte herausgegeben, die ebenfalls der Information der Mitglieder mit Neuigkeiten aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, aktuellen politischen Entwicklungen und Urteilen aus der Rechtsprechung dienen. Seit Januar 2021 wird der Kammerreport nur noch online veröffentlicht. Alle Mitglieder erhalten über das beA einen Link, mit dem sie dann die online-Ausgabe ansehen können. Diese Änderung hat nicht nur positive Reaktionen hervorgerufen: es gibt etliche Mitglieder, die sich das Papier zurückwünschen und die sagen, dass man ein ausgedrucktes Heft eher einmal durchblättere, als sich durch die online-Ausgabe zu „klicken“. Aber wir haben auch viele positive Rückmeldungen erfahren, so z.B. dass man den Kammerreport jetzt jederzeit und überall lesen könne und dass er durch die Verlinkungen übersichtlicher geworden ist. Alles in allem überwiegen aus unserer Sicht die Vorteile der online-Ausgabe.

Für die noch schnellere Information der Mitglieder nutzt der Kammervorstand den Kammerschnellbrief, der per E-Mail verschickt wird. Derzeit (Stand 19.01.2022) erhalten 7.687 Kolleginnen und Kollegen diesen Kammerschnellbrief. Wenn Sie den Kammerschnellbrief noch nicht erhalten, können Sie gern Ihre E-Mail-Adresse in der Geschäftsstelle hinterlegen, um zukünftig ebenfalls den Kammerschnellbrief zu erhalten. Im Jahr 2021 sind insgesamt 15 Kammerschnellbriefe verschickt worden. Mit dem Kammerschnellbrief werden auch die von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen „Nachrichten aus Berlin“ über aktuelle Entwicklungen in Berlin und „Nachrichten aus Brüssel“ über aktuelle Entwicklungen in Brüssel und die Arbeit des Brüsseler Büros der BRAK bekannt gemacht.

Nach wie vor erfreut sich der Anwaltssuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer großer Beliebtheit. Mit Stand vom 31.01.2022 nahmen insgesamt 2.490 Kolleginnen und Kollegen an diesem Suchdienst teil und können somit über den Suchdienst von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern gefunden werden. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet den Anwaltssuchdienst über das Internet (zu erreichen über die Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer), oder für Personen, die keinen Internetzugang haben, persönlich in der Geschäftsstelle, an. Auf die Auswahl der Kolleginnen und Kollegen aus der Datenbank hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer selbstverständlich keinen Einfluss. Über das Portal „Find a lawyer“ können alle deutschen Rechtsanwälte und damit auch die Hamburger Kolleginnen und Kollegen außerdem in einem einheitlichen EU-Portal gesucht und gefunden werden.

Für die Suche nach Kolleginnen und Kollegen, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, verweist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer jetzt auf das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Alle Personen und Institutionen, die eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, die/der zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit ist, können jederzeit und tagesaktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis danach suchen. Besonders gilt dies natürlich für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, die nach § 143 Abs.6 StPO Pflichtverteidiger, die die/der Beschuldigte nicht bezeichnet hat, aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis auswählen müssen. Jede Kollegin und jeder Kollege, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, können sich bei uns melden, und wir vermerken diese Bereitschaft dann bei uns im System. So sorgen wir dafür, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt wird. Derzeit sind es 64 Hamburger Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen erklärt haben.

Die traditionellen Begrüßungsabende für neue Mitglieder mussten auch in 2021 leider coronabedingt ausfallen.


Der Rechtsanwaltsausweis wird von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nach wie vor kostenfrei für die Mitglieder ausgestellt. Diese Dienstleistung ist im Kammerbeitrag enthalten. Insgesamt haben 7.771 Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einen solchen Ausweis; dies entspricht einer Quote von 70,2 % der Mitglieder. In dringenden Fällen stellt die Geschäftsstelle provisorische Rechtsanwaltsausweise mit einer Geltungsdauer von max. sechs Monaten aus.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet nunmehr gegen eine Gebühr von € 40,00 für alle Mitglieder das „KammerIdent-Verfahren“ zur zuverlässigen Identifizierung des Inhabers einer „beA-Karte Signatur“ an. Alle zwei Wochen finden Termine statt.

Von der Möglichkeit, sich auf der Signaturkarte das sogenannte „Berufsattribut“ bestätigen zu lassen, haben  im Jahr 2021 4 Mitglieder (im Vorjahr 8 Mitglieder) Gebrauch gemacht.


Von der Möglichkeit, auf die sogenannte „Vollmachtsdatenbank“ für steuerliche Zwecke zuzugreifen, haben bisher nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht: Im Jahr 2021 waren dies 5 weitere Mitglieder (Vorjahr: 2 Mitglieder). Insgesamt nutzen im Jahr 2021 13 Mitglieder die "Vollmachtsdatenbank".

Nach wie vor stehen drei Vertrauensanwälte den Mitgliedern in schwierigen Situationen mit Rat zur Seite. Die Namen der Vertrauensanwälte erfahren Sie bei Bedarf von der Geschäftsführung.


Die Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI), dessen Mitglied die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist, hat sich bewährt. Dank dieser Kooperation können die Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer die Online-Schulungen des DAI zu einem reduzierten Kostenbeitrag besuchen. Details finden Sie auf unserer Homepage auf der Startseite im Kasten „DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.".