HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2022 vom 29. März 2022

VIII. Satzungsversammlung

VIII. Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist das „Anwaltsparlament“. Ihr obliegt die Fortentwicklung des Berufsrechts durch die stetige Entwicklung der Berufsordnung und der Fachanwaltsordnung.

Auch im Jahr 2021 hat Corona die Arbeit der Satzungsversammlung behindert, aber die Satzungsversammlung war dennoch voll arbeitsfähig. Die Ausschüsse haben das ganze Jahr über getagt und gearbeitet. Die für den Mai 2021 vorgesehene 2. Sitzung des Plenums musste zwar kurzfristig abgesagt werden, wurde dann aber im Dezember 2021 in virtueller Form nachgeholt.

Die Satzungsversammlung hat dann auch folgende Beschlüsse gefasst:

1. § 3 BORA:
die Regelungen über das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen wurde mit Wirkung zum 1.8.2022 an die dann inkrafttretenden Änderungen in § 43a Abs.4 BRAO, der den bisherigen Wortlaut von § 3 BORA in weiten Teilen übernimmt, angepasst; außerdem wurden die Anforderungen an die internen Vorkehrungen bei einem Tätigwerden im widerstreitenden Interesse innerhalb einer Sozietät, wenn dies mit Zustimmung der Mandanten ausnahmsweise zulässig ist, konkretisiert.

2. § 5 BORA:
es wurde klargestellt, dass die Regelung auch für die weitere Kanzlei gilt.

3. §§ 1, 5 Abs.1 lit.g), 14 FAO:
die Fachanwaltschaft „Insolvenzrecht“ heißt zukünftig „Insolvenz- und Sanierungsrecht“; die dafür erforderlichen praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse wurden flexibler gestaltet und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Wer die Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht besitzt, darf alternativ die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht führen.

4. § 5 Abs.1 lit.l) FAO:
die erforderlichen praktischen Erfahrungen für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ wurden etwas weniger streng gestaltet.

Die Beschlüsse können Sie im Detail auf den Seiten der BRAK im Bereich „Die BRAK/Satzungsversammlung/Tagesordnungen und Beschlüsse/Amtszeit der 7. Satzungsversammlung“ unter folgendem link lesen:  https://www.brak.de/fileadmin/01_ueber_die_brak/7-sv/2022_Beschl%C3%BCsse_2._Sitzung_7._SV_Internet.pdf

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten diese Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der BRAK folgt.

Die nächste Sitzung des Plenums ist für Ende April 2022 vorgesehen.