HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2022 vom 29. März 2022

XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist Mitglied der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte, einem nicht eingetragenen Verein, und gehört ihr seit dem Jahr 1948 an. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwaltskammern beim BGH, Braunschweig und Schleswig-Holstein. Durch diese Mitgliedschaft kommt die Rechtsanwaltskammer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Fürsorge für ihre Mitglieder zu betreiben. Vorstandsvorsitzender der Hülfskasse ist der Schatzmeister der Kammer, Herr Holle. Ihm gebührt großer Dank für sein besonderes Engagement für die Anwaltschaft sowohl in der Kammer, wie auch der Hülfskasse.

Der Jahresbeitrag von € 5,00 pro Kammermitglied, Stand am 01.01.2021, für das Jahr 2021 wurde ordnungsgemäß bezahlt.

In der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2021 unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 33 (Vorjahr 44) Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder, Witwen bzw. Kinder im Bezirk ihrer vier Mitgliedskammern mit monatlichen und/oder einmaligen Zahlungen von insgesamt € 82.261,03 (Vorjahr € 60.180,13).

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zahlte vom 01.01. bis 31.12.2021 an folgende

19 Personen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg insgesamt 30.769,46 aus:

  • 9 (ehemalige) Kammermitglieder,
  • 4 Anwaltswitwen bzw. -witwer, die aus Alters-, Krankheits- oder aus ähnlichen Gründen
       berufsbehindert bzw berufsunfähig sind, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige
       Beträge
  • 6 Kinder, die minderjährig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, erhielten monatliche Beihilfen
       und/oder einmalige Beträge.

Gegenüber 7 ehemaligen Unter­stützten aus den Mitgliedskammern bestehen Ansprüche aus Rückzahlungsverpflich­tungen.

Weihnachtsspendenaktion 2021

Zusätzlich verteilte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet € 116.200,00 aus der Weihnachtspendenaktion 2021.  

Hiervon erhielten die Unterstützten aus dem Bereich der Hanseatischen Rechts­anwalts­kammer Hamburg einen Gesamtbetrag in Höhe von € 12.600,00 (Vorjahr € 15.700,00).