HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2021 vom 31. Mai 2021

Zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen u.a.

Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seine Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte überarbeitet (Stand: Mai 2021) 

Die Hineise stellen dar, ob Lohnsteuer anfällt für die vom Arbeitgeber angestellter Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten getragenen Kosten für

  • Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen,
  • Beiträge für Rechtsanwaltskammern,
  • Beiträge für Vereine und
  • die Kosten der beA-Karte.

Die Überlegungen des Ausschusses Steuerrecht sollen hierzu anhand der Rechtsprechung – soweit vor-handen – Klarheit schaffen.

Die Handlungshinweise mussten hinsichtlich von zwei BFH-Entscheidungen vom 1.10.2020 (VI R 11/18 und VI R 12/18) überarbeitet werden. Dabei werden die Unterschiede der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 2016 und 2020 herausgearbeitet. Unter dem Punkt I.2. (Kanzlei als GbR) sind Unterkategorien gebildet worden, in denen die vom BFH-entschiedenen Fallkonstellationen dargestellt werden.