HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2021 vom 31. Mai 2021

Pflichtverteidigerliste aus Anwaltsverzeichnis

Kurzanleitung zur Erstellung einer Pflichtverteidigerliste

Wir hatten zuletzt im Kammerreport vom 26. November 2020 (S. 13) darauf hingewiesen, dass die Pflichtverteidigerliste fortan ausschließlich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis geführt wird. Der Grund hierfür ist die Änderung des § 142 Abs. 6 StPO, wonach bei Bestellung eines nicht vom Beschuldigten benannten Pflichtverteidigers die Auswahl aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer zu erfolgen hat.

Alle Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen haben, können dies uns gegenüber per E-Mail an info@rak-hamburg.de anzeigen, damit wir eine entsprechende Kennzeichnung im Anwaltsverzeichnis vornehmen können. Selbstverständlich haben Sie das Recht, die Anzeige Ihres Interesses uns gegenüber jederzeit zu widerrufen.

Die BRAK hat eine Kurzanleitung erstellt, wie eine Liste mit Kolleginnen/Kollegen, die an Pflichtverteidigungen interessiert sind, im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis abgerufen werden kann. Diese ist für Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch für viele Kollegen eine interessante Möglichkeit, an Pflichtverteidigungen interessierte Kolleginnen/Kollegen zu finden. Das Abrufen ist ganz einfach: Setzen Sie den Haken bei „Interesse an Pflichtverteidigungen“. Geben Sie dann im Suchfeld für „Ort“ an, wo Sie einen entsprechenden Rechtsanwalt suchen (z.B. „Hamburg“). Diese Angaben genügen schon, um nach Eingabe des Sicherheitscodes und Drücken des Buttons „Suche starten!“ die entsprechenden Treffer angezeigt zu bekommen.