HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2021 vom 31. Mai 2021

Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit

Hinweise des BRAK-Ausschusses Sozialrecht

Die Abgrenzung einer freien Mitarbeit von einer abhängigen Beschäftigung und das damit einhergehende Risiko einer Scheinselbständigkeit hat auch in Rechtsanwaltskanzleien eine große Bedeutung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind häufig (im Zweifelsfall häufiger als sie meinen) von der Fra-gestellung betroffen, ob der für sie tätige Mitarbeiter frei oder abhängig beschäftigt ist oder ob sie selbst als freie Mitarbeiter oder doch als Arbeitnehmer, d. h. Scheinselbständige, in Kanzleien tätig sind. Denn freie Mitarbeiter sind ein beliebtes Modell, auch um auf Auslastungsschwankungen flexibel reagieren zu können.

Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat hierfür die Hinweise „,Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit' – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts" (Stand: März 2021) veröffentlicht, welche die oben genannte Abgrenzung, insbesondere anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verdeutlichen, dabei die von der Rechtsprechung aufgestellten Abgrenzungskriterien erläutern und die praktischen Fallstricke aufzeigen. Die Hinweise sollen in erster Linie Problembewusstsein schaffen und stellen keine wissenschaftliche Aufarbeitung des Themenkomplexes dar. Neben den allgemeinen, wiederholt zitierten Grundsätzen liegt im Ergebnis immer eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung des BSG vor, so dass im jeweils zu prüfenden Fall eine umfassende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG erforderlich ist. Die Hinweise ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.