HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2021 vom 31. Mai 2021

Der Anwalt als Arbeitgeber – ein kleiner Leitfaden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in ihren Kanzleien oftmals auch Arbeitgeber, sei es für juristische als auch nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade wenn zum ersten Mal eine neue Mitarbeiterin bzw. ein  neuer Mitarbeiter eingestellt wird, besteht oftmals eine gewisse Unsicherheit, welche sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen damit einhergehen und was man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber konkret machen muss.

Für diese Situation hat der Ausschuss Sozialrecht der BRAK die Hinweise „Der Anwalt als Arbeitgeber" – ein kleiner Leitfaden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht (Stand: April 2021) erarbeitet. Die Hinweise sollen ein kleiner Leitfaden sein, der sich jedoch allein auf die sozialversicherungsrechtliche Sicht beschränkt und keine Angaben zu gegebenenfalls bestehenden weiteren Verpflichtungen enthält, die z.B. aus 
arbeitsrechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht bestehen können. Er gliedert sich wie folgt: 

1. Einführung
2. Beantragung einer Betriebsnummer
3. Anmeldung bei der Krankenversicherung
    3.1 Kontakt zur Krankenkasse
    3.2 Frist für die Erstanmeldung
    3.3 Berechnung Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
    3.4 Elektronische Meldung
4. Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung
5. Besonderheit: Auszubildende
6. Checkliste der notwendigen Unterlagen
7. Weitere Pflichten