HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

XII. Ausblick 2021

XII. Ausblick 2021

Das Jahr 2021 wird hoffentlich eine Aufhebung der pandemiebedingten Beschränkungen im Leben und Arbeiten bringen: sowohl für unsere Mitglieder, aber auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.

Wir hoffen, dass wir die Kammerversammlung am 26.04.2021 als Präsenzveranstaltung durchführen können, um den direkten Austausch mit den Mitgliedern zu ermöglichen.

Inhaltlich wird die Vorstandsarbeit von den zahlreichen Gesetzesvorhaben (siehe dazu „Rechtspolitik“) geprägt sein. Dabei wird es zunächst darum gehen, noch Einfluss auf den Inhalt der Gesetze zu nehmen: viele der geplanten Regelungen sind nicht im Interesse der Anwaltschaft und greifen tief und nachteilig in die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein.

Sollten die Vorhaben umgesetzt werden, und das gilt insbesondere für das Gesetz zur „Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften“, dann wird es auch darum gehen, die Umsetzung des Gesetzes in der Selbstverwaltung zu organisieren. Je nachdem, welchen Zeitraum der Gesetzgeber für die Umsetzung des Gesetzes einräumt, könnte eine außerordentliche Kammerversammlung später im Jahr erforderlich werden, um über die notwendigen Schritte zu beraten und zu beschließen.

Außerdem müssen die Vorbereitungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG, soweit es anwendbar ist) fortgeführt und intensiviert werden.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wird sich auch in 2021 weiter aktiv an der Diskussion über die Grenze zulässiger nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleistungen beteiligten. Besondere Bedeutung wird dabei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH im Juni zukommen, in der über die Revision im „Smartlaw“-Verfahren (siehe dazu den Abschnitt „Unerlaubte Rechtsdienstleistung/wettbewerbsrechtliche Verfahren“) verhandelt wird.

Und hoffentlich können wir dieses Jahr die im letzten Jahr ausgefallene Gebührenreferententagung aller Gebührenreferenten der regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland in Hamburg nachholen; die Gebührenreferenten treffen sich regelmäßig, um sich gegenseitig zu informieren und auszutauschen, nicht zuletzt, um eine einheitliche Praxis der Regionalkammern in Deutschland herbeizuführen.