HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

II. Kammerversammlung, Vorstand und Geschäftsführung

II. Kammerversammlung, Vorstand und Geschäftsführung

Am  20.04.2020 fand die ordentliche Kammerversammlung des Jahres 2020 statt. Sie erfolgte wieder in den Räumen der Handwerkskammer Hamburg, aber wegen der damals laufenden ersten Welle der Corona-Pandemie unter besonderen gesundheitsschützenden Vorkehrungen.

Zu den Schutzmaßnahmen gehörte, dass es keinen öffentlichen Teil der Kammerversammlung gab. Der vorgesehene Vortrag fiel aus.

Der Bericht des Vorstandes über die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Kammer im Jahr 2019 wurde ebenso gebilligt, wie der Bericht der Kassenprüfer und die Aktualisierung des Haushaltsplanes 2020 und des Haushaltsplans 2021.

Der Kammerbeitrag für das Jahr 2021 wurde - im fünften Jahr in Folge - unverändert in Höhe von € 348,00 beschlossen.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Änderung der Gebührenordnung wurde beschlossen. Gebühren reduzieren sich nunmehr um die Hälfte, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller einen Antrag vor einer Sachentscheidung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zurücknimmt. Außerdem wurde die Gebührenordnung erweitert, damit die Kammer auch für die neu hinzukommenden Aufgaben in Bußgeldverfahren für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Gebühren erheben kann. Schließlich ist nun in der Gebührenordnung noch klargestellt worden, dass auch Auslagen erhoben werden können.

Sodann bekamen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandswahl 2020 die Gelegenheit, sich in der ordentlichen Kammerversammlung den Mitgliedern vorzustellen. Die eigentlichen Wahlen fanden dann erstmals nicht mehr in der Kammerversammlung selbst statt, sondern als Briefwahl.

Die Kammerversammlung schloss dann ab mit einem Vortrag des Vorstandsmitgliedes Frau Dr. Wienhues zur Geldwäscheaufsicht. Frau Dr. Wienhues ist Mitglied einer der beiden Geldwäscheaufsicht-Abteilungen des Vorstandes und sie spannte in ihrem Vortrag einen Bogen von den Aufgaben der Kammer nach dem GwG zu der praktischen Umsetzung dieser Aufgaben. Ein Video mit dem Vortrag ist auf unserer Homepage unter www.rak-hamburg.de/mitglieder/geldwaeschegesetz zu sehen.

Die Vorstandswahl fand erstmals als Briefwahl statt. Es waren 13 Vorstandsmitglieder neu zu wählen. Die Wahlbeteiligung lag bei 16,22 %. Dies ist deutlich mehr als bei den bisherigen Wahlen in der Kammerversammlung, aber noch nicht zufriedenstellend. Die Briefwahl ist vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich auch deshalb eingeführt worden, um die Ausübung des Wahlrechts zu erleichtern.

Gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge): Dr. Christoph Cordes, Dr. Sebastian Cording, Dr. Zoran Domić, Dr. Till Dunckel, Bernd-Ludwig Holle, Miriam B. Jahn, Dr. Sonja Lange, Dr. Christian Lemke, Dr. Ole-Steffen Lucke, Rüdiger Ludwig, Gül Sabiha Pinar, Dr. Astrid Schnabel, Annette Voges. Erstmals dem Vorstand angehören Dr. Christoph Cordes, Dr. Ole-Steffen Lucke und Dr. Astrid Schnabel. Frau Gül Sabiha Pinar ist wieder Mitglied des Vorstands, nachdem sie vor einigen Jahren schon einmal dem Vorstand angehörte.

Nicht zur Wahl standen folgende Kolleginnen und Kollegen (in alphabetischer Reihenfolge), die weiterhin dem Vorstand angehören: Henrik M. Andresen, Sandra Bernert, Dr. Ellen Braun, Michael Herden, Andrea Meyer, Dr. Alexander Mittmann, Dr. Rolf-Eckart Schultz-Süchting, Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Dr. Jörgen Tielmann, Gerd Uecker, Dr. Irmela Vogel, Kersten Wagner-Cardenal und Dr. Sigrid Wienhues.

Ausgeschieden aus dem Vorstand sind, weil sie nicht wieder zur Wahl angetreten waren, die langjährigen Vorstandsmitglieder Volker von Alvensleben, Prof. Dr. Eckart Brödermann, Dr. Tanja Grotowsky und Dr. Martin Soppe. Ihnen sei auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für ihr Engagement im Vorstand und damit für die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gedankt.

In der ersten Sitzung des neu zusammengesetzten Vorstands wurde dann turnusmäßig das Präsidium gewählt. Als Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer wurde Dr. Christian Lemke wiedergewählt. Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sind Annette Voges, Dr. Till Dunckel (erstmals im Präsidium) und Dr. Jörgen Tielmann. Als Schriftführerin wurde Frau Dr. Sigrid Wienhues (erstmals im Präsidium) gewählt und als Schatzmeister wurde Bernd-Ludwig Holle wiedergewählt.

Die Corona-Pandemie hat natürlich auch nicht vor der Arbeit des Vorstands Halt gemacht. So finden die Plenumssitzungen des Vorstands seit April 2020 virtuell als Videokonferenzen statt. Eine Ausnahme bildete die Vorstandssitzung im Juni, bei der wegen der Wahl des Präsidiums die Präsenz der Vorstandsmitglieder erforderlich war. Die Beschlussfassung erfolgte jeweils im schriftlichen Verfahren.

Der Vorstand profitierte dabei von den Regelungen des Covid19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG). Dieses Gesetz sieht Verfahrenserleichterungen für Vorstandssitzungen und die Kammerversammlung vor, um die Funktionsfähigkeit der Kammern auch während der Corona-Pandemie sicherzustellen.

Insgesamt ist der Vorstand trotz der Corona-Pandemie durchgehend voll handlungsfähig gewesen und ist dies nach wie vor. Alle Sitzungen und Beratungen haben stattgefunden und alle erforderlichen Beschlüsse konnten gefasst werden.

Auch die Arbeit in der Geschäftsstelle war im vergangenen Jahr natürlich von der Corona-Pandemie betroffen. In der Geschäftsstelle sind mehr als 30 Personen beschäftigt, die sich um die Angelegenheiten unserer Mitglieder kümmern und natürlich muss dort Vorsorge getroffen werden, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Eine völlige Verlegung der Arbeiten ins Homeoffice ist nicht möglich, weil der Großteil unserer Korrespondenz, insbesondere mit den Mitgliedern, nach wie vor über die reguläre Post per Papier läuft. Es ist daher erforderlich, dass wir vor Ort Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben, die die eingehende und die ausgehende Post bearbeiten können. Dank der 2018 eingeführten digitalen Akte und der Umstellung aller kammerinternen Abläufe auf die elektronische Aktenführung war es aber möglich, einen Großteil der Arbeiten ins Homeoffice zu verlegen und die Kontakte zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zwischen Vorstand und Geschäftsführung auf ein Minimum zu reduzieren. Hier hat sich die Investition in die digitale Akte mehr als bezahlt gemacht; ohne die Umstellung auf die digitale Akte wäre der Betrieb der Geschäftsstelle wenigstens nachhaltig beeinträchtigt gewesen. Bis heute arbeitet regelmäßig über die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice. Dies schützt unmittelbar diejenigen, die nicht in die Geschäftsstelle kommen müssen und mittelbar auch diejenigen vor Ort, weil mehr Platz in der Geschäftsstelle ist, um weit über die Mindeststandards hinausgehende Abstände einzuhalten.

Die Kammer hat vor Ort in der Geschäftsstelle zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Besucherinnen und Besucher zu schützen. So wurden insbesondere Luftreiniger angeschafft. Insgesamt betrugen die coronabedingten Investitionen rund T€ 30.

Um der Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, hat die Kammer auch den Publikumsverkehr auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Auch wenn die Geschäftsstelle deshalb für den Publikumsverkehr geschlossen wurde, arbeitet die Geschäftsstelle uneingeschränkt und hat dies während der gesamten Pandemie getan. Es gab nicht einen Tag, an dem die Geschäftsstelle ihre Arbeit eingestellt oder auch nur nennenswert reduziert hätte. Die Kammer kommt allen gesetzlichen Aufgaben nach und hält auch ihr Serviceangebot aufrecht. Bis auf die Absage von Veranstaltungen und Zusammenkünften mit einer Vielzahl von Personen gab es keine Einschränkungen. Selbstverständlich fanden und finden auch die Vereidigungen während der gesamten Pandemie statt, wenngleich als Einzelvereidigungen, unter Wahrung erforderlicher Pandemiemaßnahmen und in der gebotenen Kürze. Auch insoweit gab es keinerlei Einschränkungen in der Tätigkeit für die Mitglieder.

Auch wenn die Corona-Pandemie die Arbeit in der Geschäftsstelle im vergangenen Jahr maßgeblich geprägt hat, so gibt es daneben natürlich noch eine Reihe anderer berichtenswerte Punkte:

Das Jahr 2020 begann damit, dass die Geschäftsstelle endlich wieder in ihren angestammten Flächen tätig werden konnte. Die Büroflächen der Geschäftsstelle mussten im Jahr 2019 einer umfangreichen Sanierung der Lüftungstechnik unterzogen werden und deshalb war es erforderlich geworden, dass die Geschäftsstelle die angemieteten Flächen komplett räumt und in Ausweichflächen umzieht. Im Dezember 2019 konnte die Geschäftsstelle dann endlich wieder in die angestammte Fläche zurückziehen. Zusätzlich hat sich die Geschäftsstelle vergrößert, um dem Zuwachs an Personal, der durch die zusätzlichen Aufgaben erforderlich geworden ist, Rechnung zu tragen.

Auch personell gab es im Berichtsjahr wieder einige Veränderungen in der Geschäftsstelle. Sowohl bei den Juristinnen und Juristen, als auch bei den Sachbearbeiterinnen und in der Buchhaltung gab es personelle Veränderungen und wir freuen uns, dass wir alle Positionen mit sehr netten und sehr tüchtigen Kolleginnen und Kollegen besetzen konnten, die sich darauf freuen, sich um die Angelegenheiten unserer Mitglieder zu kümmern und für die Belange der Anwaltschaft einzusetzen. Als neue Juristinnen konnten wir Frau Weber, Frau Thode und Frau Montag begrüßen, die alle als Referentinnen in der Mitgliederbetreuung tätig sind; Frau Fritzsche hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer verlassen. Bei den Sachbearbeiterinnen konnten wir Frau Mohammadi für uns gewinnen, während Frau Barth und Frau Völsch uns leider verlassen haben. In der Buchhaltung haben wir uns mit Herrn Nielsen verstärkt. An dieser Stelle verweisen wir gerne auf unsere Homepage, auf der Sie Ihre Ansprechpartnerinnen/Ihren Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden.

Noch bevor die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hatte und Zusammenkünfte mehrerer Personen unmöglich machte, gab es im Februar 2020 noch eine ganz besondere Veranstaltung im Hamburger Rathaus: Dem langjährigen Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und langjährigen Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Herrn Axel Filges, wurde am 07.02.2020 das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Überreicht wurde es Herrn Filges in einer Feierstunde im Hamburger Rathaus vom damaligen Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen. Namhafte Vertreter der wichtigsten Anwaltsorganisationen und der Justiz ließen es sich nicht nehmen, an der Feierstunde teilzunehmen: so waren die Vorgänger bzw. Nachfolger von Herrn Filges im Amt des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, die Herren Dr. Haas und Dr. Wessels, ebenso anwesend wie sein unmittelbarer Nachfolger im Amt des Hamburger Kammerpräsidenten Kury und unser gegenwärtiger Präsident und Vizepräsident der BRAK Dr. Lemke. Die Hamburger Justiz war vertreten durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nause sowie den Präsidenten des Finanzgerichts Schoenfeld, die Staatsanwaltschaft Hamburg durch den leitenden Oberstaatsanwalt Priv.-Doz. Dr. Anders. Für den Deutschen Anwaltverein erschien die Präsidentin Kindermann sowie ihr Vorgänger und heutiger Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe, Prof. Dr. Ewer. Für den Hamburgischen Anwaltverein nahm deren Vorsitzender Schulte an der Ehrung teil.

Herr Filges war von 1999 bis 2007 Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und von 2007 bis 2015 Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Mit dem Bundesverdienstkreuz wurde er für sein starkes Engagement für die Anwaltschaft und den Rechtsstandort Deutschland geehrt. In seiner Ansprache hob Senator Dr. Steffen den Gestaltungswillen von Herrn Filges zur Modernisierung der Anwaltschaft und sein internationales Engagement, das bis heute nachwirke, hervor. Herr Filges widmete die Auszeichnung auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Mitstreitern in seinem Wirken, namentlich der Bundesrechtsanwaltskammer, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und dem DAV/HAV und betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit im Interesse einer freien und starken Anwaltschaft in Deutschland.