HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

2. Mitgliederberatung

Die Beratung der Mitglieder in Berufsrechtsfragen ist und bleibt eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Der Trend, dass die Anfragen zunehmend komplexere Sachverhalte und schwierigere Rechtsfragen betreffen und somit mehr Zeit in Anspruch nehmen, hielt auch 2020 an.

Auch der Trend zu einer größeren Vielfalt an Themen hielt 2020 an. Neben dem "klassischen" Berufsrecht werden regelmäßig auch Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr, namentlich zum beA, und zur Geldwäscheprävention gestellt. Die Beratung von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten spielt ebenfalls weiterhin eine bedeutende Rolle und nach wie vor sind es in dem Bereich meistens Fragen rund um einen Tätigkeitswechsel und damit Fragen zur Erstreckung, die unsere Mitglieder beschäftigen.