HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

V. Berufsausbildung

V. Berufsausbildung

Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung war die Hanseatische Rechtsanwaltskammer sehr aktiv. So hat sie im 1. Quartal 2020 einen Messestand auf der Ausbildungsmesse Einstieg Hamburg unterhalten und dort in zahlreichen Gesprächen über den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten informiert. Mitarbeiterinnen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer haben im 1. Quartal zahlreiche von den Schulen veranstaltete Berufsorientierungstage besucht, um dort den Ausbildungsberuf vorzustellen. Es wurden Werbematerialien angeschafft, die Flyer und das Roll-up wurden neu gestaltet. Auf dem Instagram-Account @rak.hamburg.azubis wurden mehrere Beiträge pro Woche veröffentlicht. In den Beiträgen wurde beispielsweise regelmäßig auf freie Ausbildungsplätze hingewiesen und es wurden Interviews mit Rechtsanwaltsfachangestellten geführt. Daneben wurden die Auszubildenden auch über aktuelle Themen, wie Anmeldefristen zu Prüfungen und die Änderung der Prüfungsordnung informiert. Im "Kammerreport" wurde in jeder Ausgabe auf einer Ausbildungsseite über wechselnde aktuelle Themen berichtet. Darüber hinaus hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer online auf der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit und auf der Ausbildungsseite www.ausbildung.de inseriert, um auf die vorhandenen Ausbildungsplätze aufmerksam zu machen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat die Arbeitsämter und Jobcentren Hamburg kontaktiert und diesen Flyer mit Informationen über den Ausbildungsberuf überlassen, damit Interessenten direkt von den Arbeitsämtern und Jobcentren aktuelle Informationen zu dem Beruf erhalten können.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer war zudem Gastgeber und Teilnehmer der ersten digitalen Sitzung der Lernortkooperation, zu der sämtliche Ausbilderinnen und Ausbilder eingeladen wurden und gemeinsam mit den Vertretern der Berufsschule Ausbildungsfragen erörtern konnten. Ferner tagte turnusgemäß der Berufsbildungsausschuss.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer nimmt weiter am Projekt „Zukunftssäulen“ teil. Unter Federführung der Firma DSA youngstar GmbH, Deutsche Schulmarketing-Agentur, wurden in Hamburger Schulen 50 Säulen aufgestellt, die mit Werbeflyern für verschiedene Ausbildungsberufe bestückt werden konnten, außerdem steht ein Digitalboard zur Verfügung. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer informiert auch über die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum im Rahmen der Ausbildung durchzuführen oder neben der Ausbildung das Abitur nachzuholen. Ferner ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Ansprechpartner für das Projekt „Shift“, Hamburgs Initiative für Studienaussteigerinnen und -aussteiger.

Die Anzahl der neu eingetragenen Ausbildungsverhältnisse zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten lag im Jahr 2020 bei 134 (Vorjahr: 125). Zu den Abschlussprüfungen im Sommer und Winter 2020 wurden insgesamt 147 Auszubildende zur Prüfung zugelassen, unter ihnen 19 Umschülerinnen. Die Prüfungen brachten folgende Resultate:

  1. a) Erstausbildung

                               4 Prüflinge haben mit dem Prädikat „sehr gut”,
                               33 Prüflinge haben mit dem Prädikat „gut”,
                               37 Prüflinge haben mit dem Prädikat „befriedigend”,
                               31 Prüflinge haben ohne Prädikat bestanden,
                               23 Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden.

  1. b) Umschulung

                               1 Prüfling hat mit dem Prädikat „gut”,
                               7 Prüflinge haben mit dem Prädikat „befriedigend”,
                               6 Prüflinge haben die Prüfung ohne Prädikat bestanden,
                               5 Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden.

Als Berater/in für die Auszubildenden waren Frau Rechtsanwältin Wiltrud Fromm und Frau Rechtsanwältin Gabriele Hufer sowie die Rechtsanwälte Jens Sander, Mathias Robert Mayer, Markus Kehrbaum und Sebastian Stoffregen ehrenamtlich tätig.

Die Berater/innen der Auszubildenden vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten im bestehenden Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilderinnen und Ausbildern und den Auszubildenden. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Beilegung der Differenzen, helfen die Berater/innen den Auszubildenden auch bei der Suche nach einem anderen Ausbildungsplatz.

Der von der Kammer eingerichtete Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nimmt seine Aufgabe wahr, wenn ein Ausbildungsverhältnis durch fristlose Kündigung des Ausbilders aufgelöst worden ist. Die Anrufung dieses Schlichtungsausschusses ist Voraussetzung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Im Jahre 2020 wurde der Schlichtungsausschuss 3-mal tätig. Vorsitzender ist Herr Rechtsanwalt Ignatz Heggemann, weitere Mitglieder sind Frau Karin Wahl-Heuer, Frau Stephanie Neumann und Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Weberndörfer.

Der Kammervorstand dankt allen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen für ihr wertvolles und unverzichtbares Engagement.

Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer findet sich im Bereich „RA-Fachangestellte“ eine Liste aktuell verfügbarer Ausbildungs- und Praktikumsplätze sowie weitere umfangreiche Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende.

Im August 2020 begann ein neuer Fortbildungskurs „Geprüfte Rechtsfachwirtin/Geprüfter Rechtsfachwirt” mit 25 Teilnehmer/innen. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2022 enden.