XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist Mitglied der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte, einem nicht eingetragenen Verein, und gehört ihr seit dem Jahr 1948 an. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwaltskammern beim BGH, Braunschweig und Schleswig-Holstein. Durch diese Mitgliedschaft kommt die Rechtsanwaltskammer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Fürsorge für ihre Mitglieder zu betreiben.
Der Jahresbeitrag von € 7,00 pro Kammermitglied, Stand am 01.01.2020, für das Jahr 2020 wurde ordnungsgemäß bezahlt.
In der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020 unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 44 (Vorjahr 43) Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder, Witwen bzw. Kinder im Bezirk ihrer vier Mitgliedskammern mit monatlichen und/oder einmaligen Zahlungen von insgesamt € 60.180,13 (Vorjahr € 40.496,73).
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zahlte vom 01.01. bis 31.12.2020 an folgende 29 Personen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer insgesamt € 33.860,00 aus:
- 12 (ehemalige) Kammermitglieder,
- 7 Anwaltswitwen bzw. -witwer, die aus Alters-, Krankheits- oder aus ähnlichen Gründen berufsbehindert bzw. berufsunfähig sind, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge
- 10 Kinder, die minderjährig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge.
Gegenüber 12 ehemaligen Unterstützten bestehen Ansprüche aus Rückzahlungsverpflichtungen.
Weihnachtsspendenaktion 2020
Zusätzlich verteilte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet € 117.580,72 aus der Weihnachtsspendenaktion 2020.
Hiervon erhielten die Unterstützten aus dem Bereich der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg einen Gesamtbetrag in Höhe von € 15.700,00 (Vorjahr € 30.750,00).