HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

8. Gebührengutachten

Zu den Aufgaben des Kammervorstands gehört es, auf gerichtliche Anforderung Gebührengutachten vor allem in Honorarprozessen zu erstatten (§ 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).

Gegenstand dieser Gutachten ist in der Regel die Frage, ob in einer anwaltlichen Kostenrechnung das Ermessen bei der Bestimmung von Rahmengebühren zutreffend ausgeübt ist.

In Fällen, in denen Gerichte oder die Staatsanwaltschaft den Kammervorstand ersuchen, zu schlichten Rechtsfragen wie z.B. dem Anfall einer Gebühr dem Grunde nach Stellung zu nehmen, sind die Gebührenabteilungen des Kammervorstandes nicht zuständig, da die Rechtsanwendung selbst Aufgabe der staatlichen Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaft ist. Es ist daher vorgekommen, dass der Kammervorstand die Erstattung eines Gutachtens abgelehnt hat. Die Gebührenabteilungen erstatten ihre Gutachten zur Angemessenheit von Rahmengebühren (§ 14 RVG) vorwiegend im Bereich der Ziffern 2100 ff., 2200 ff., 2300 f. sowie 4100 ff. des VV RVG.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen diese Gutachten kostenlos erstattet werden.

Das Gutachtenaufkommen im Jahre 2020 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle:



Der Kammervorstand hatte für das Jahr 2020 gemäß § 77 Abs. 1 BRAO eine Gebührenabteilung gebildet, der zum 31.12.2020 folgende Kolleginnen und Kollegen angehörten:

Gebührenabteilung
Mirjam B. Jahn (Vorsitzende)
Andrea Meyer
Dr. Zoran Domić

Die aktuelle Besetzung der Gebührenabteilung können Sie der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.

Die für 2020 vorgesehene Tagung der Gebührenreferentinnen und Gebührenreferenten in Hamburg musste coronabedingt abgesagt werden (siehe dazu unter 4. Tagungen).