III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
1. Mitgliederverwaltung
Kernaufgabe der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer als Selbstverwaltungskörperschaft ist die Mitgliederverwaltung.
Der überwiegende Teil der von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zu bewältigenden Aufgaben bei der Mitgliederverwaltung sind Routineaufgaben, wie z. B. die Neuzulassung von niedergelassen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Aufnahme von Kammerwechslern, Änderungen in den persönlichen Daten der Mitglieder oder der Widerruf von Zulassungen nach einer Verzichtserklärung. Auch die Zulassung von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten kann inzwischen als Routineaufgabe bezeichnet werden; die Tätigkeitswechsel der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte und damit die Fragen der Erstreckung hingegen sind vom Aufwand und vom Schwierigkeitsgrad her nach wie vor herausgehoben (siehe dazu auch den Abschnitt „Syndikusrechtsanwälte/Syndikusrechtsanwältinnen“).
Schwierige Fälle der Mitgliederverwaltung sind die Fälle des Widerrufs, namentlich der Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls. Diese Fälle sind zum einen besonders aufwändig, zum anderen natürlich besonders brisant wegen der häufig drohenden Vermögensgefährdung bei (potenziellen) Mandanten aber natürlich auch besonders belastend für unsere Mitglieder.
Auch die Abwicklerverfahren, die dann erforderlich werden, wenn eine Kollegin/ein Kollege die Zulassung verliert oder verstirbt und laufende Verfahren hinterlässt, sind aufwändig. Die Kammer muss dann eine Abwicklerin/einen Abwickler bestellen, der die laufenden Verfahren zum Schutz der Mandanten zu Ende führt. Zwar ist zuerst das ausgeschiedene Mitglied bzw. die Erben für die Vergütung der Abwicklerin/des Abwicklers verantwortlich, aber die Kammer haftet wie ein Bürge für diese Vergütung. Diese bürgengleiche Haftung ist regelmäßig ein erheblicher und nicht planbarer Kostenfaktor im Haushalt der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.