HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2023 vom 1. Juni 2023

Änderungen in BORA und FAO zum 1.6.2023

Die 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung hat am 5.12.2022 mehrere Änderungen in der BORA und in der FAO beschlossen:

Zunächst wurde zur Vermeidung einer sprachlichen Diskriminierung die BORA und die FAO an eine geschlechtergerechtere Sprache angepasst.

Ferner wurde klarstellend in § 4a FAO aufgenommen, dass die schriftlichen Leistungskontrollen im Fachanwaltslehrgang nur in Präsenzform anerkannt werden können.

Zudem wurde der § 4 BORA (Fremdgelder und andere Vermögenswerte) geändert, um trotz der Pflichten aus dem Geldwäschegesetz eine möglichst praktikable Handhabung der Sammelanderkonten zu ermöglichen. Nach dem dabei verfolgten Ansatz sollen die Sammelanderkonten einem geringeren Geldwäscherisiko ausgesetzt werden. So dürfen unter anderem Bargeldtransaktionen von über 1.000 € nicht mehr über ein Sammelanderkonto laufen und auch keine Transaktionen in und aus Hochrisikoländern darüber erfolgen.

In § 16 BORA (Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe) wurde klarstellend nun auch die Verfahrenskostenhilfe aufgenommen. Dies wurde damit begründet, dass der § 12 RVG neben der Prozesskostenhilfe auch die Verfahrenskostenhilfe umfasse. Die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe seien demnach bei Verfahrenskostenhilfe entsprechend anzuwenden. Für eine Ergänzung spreche auch die Tatsache, dass durch die Änderung ein Gleichklang mit § 59a Abs. 2 Nr. 5 b) BRAO hergestellt werden könne.

Der § 21 BORA wurde sprachlich dahingehend angepasst, dass es nun "Vergütungsvereinbarung" anstatt "Honorarvereinbarung" heißt. Vergütung stelle den Oberbegriff für Gebühren und Auslagen dar. Durch die Anpassung werde ein Gleichklang mit § 3a RVG hergestellt. Zudem sei das Wort „Honorarvereinbarung“ veraltet.

Die Änderungen treten zum 1.6.2023 in Kraft. Den genauen Wortlaut der geänderten Normen finden Sie in den BRAK-Mitteilungen 2/2023, S. 100ff.