HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2023 vom 1. Juni 2023

Bericht von der ordentlichen Kammerversammlung 2023

Im gewohnt jährlichen Turnus fand am 25.4.2023 die ordentliche Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in den Mozartsälen im Logenhaus an der Moorweidenstraße statt.

Im öffentlichen Teil der Versammlung referierte Herr Professor Dr. Helmut Aust von der Freien Universität Berlin zum Thema „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: Wie kann das Völkerrecht verteidigt werden?". In seinem anschaulichen Vortrag ging er neben den institutionellen Aspekten in Bezug auf die Organe der Vereinten Nationen auch auf die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung durch Sanktionen und durch individuelle Verantwortlichkeit ein.

Anschließend leitete der Präsident den nichtöffentlichen Teil der Kammerversammlung mit dem Jahresbericht des Vorstandes ein.

Es folgten die Rechnungslegung des Vorstandes über die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Kammer im Jahr 2022 sowie der Bericht der Rechnungsprüfer. Dem Vorstand wurde für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Sodann wurde der aktualisierte Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2024 verabschiedet. Grundlage für den Haushaltsplan 2024 ist die von der Kammerversammlung ebenfalls beschlossene Erhöhung des Kammerbeitrages von aktuell 399 € auf 417 € für das Jahr 2024.

Unter Tagesordnungspunkt 6 wählte die Kammerversammlung als neuen Rechnungsprüfer Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Reemt Pottmann. Er wird zusammen mit dem weiterhin amtierenden Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Ernst Brückner die Abrechnung des Vorstandes und die Verwaltung des Vermögens prüfen.

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 erfolgten Änderungen der Geschäftsordnung und der Wahlordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, die aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes zu den Vorstandswahlen der Rechtsanwaltskammer München erforderlich wurden. Nunmehr werden in der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer turnusmäßige Neuwahl und Nachwahl deutlicher voneinander getrennt.

Unter Tagesordnungspunkt 8 hat die Kammerversammlung die Aufwandsentschädigungen der Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaften für Referendarinnen und Referendare, der Berichterstatterinnen und Berichterstatter in Fachanwaltssachen und der Mitglieder in den Aufgaben- und Prüfungsausschüssen für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten angemessen erhöht.

Schließlich folgte die Kammerversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 im Wesentlichen dem Antrag des Kollegen Dr. Martin Stier. Danach sollen nicht-individuelle Mitteilungen an alle Mitglieder (Kammerreport, Wahlbenachrichtigungen u.ä.) nicht ausschließlich über das beA vorgenommen werden, sondern es soll zeitnah zusätzlich der vorhandene E-Mail-Verteiler für solche Zustellungen genutzt oder zumindest der Versand über das „beA“ zeitnah per E-Mail angezeigt werden.

In den Pausen und nach der Versammlung bestand die Möglichkeit, bei Fingerfood und Getränken alte Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen zu pflegen sowie neue Kontakte aufzubauen.


Abbildung: Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer am 25.4.2023 in den Mozartsälen.