HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2023 vom 1. Juni 2023

Schiedsgutachter/innen gesucht

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer sucht laufend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereit sind, als Schiedsgutachter/in nach § 18 der Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung (ARB) tätig zu werden.

Zum Hintergrund: Für den Fall, dass der Versicherer seine Leistungspflicht verneint, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nach seiner Auffassung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, hat der Versicherungsvertrag ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit vorzusehen, in dem Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über die Erfolgsaussichten oder die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung entschieden werden (§ 128 Satz 1 VVG). Die ARB der Versicherungen sehen daher häufig vor, dass in solchen Fällen der Präsident der für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt als Schiedsgutachter/in benennt. Der/die benannte Schiedsgutachter/in hat dann zu beurteilen, ob in der Ausgangssache die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das Ergebnis des Gutachtens ist für Versicherung und Versicherungsnehmer bindend. Die Kosten des Schiedsgutachten trägt die Versicherung. Die Kostenvereinbarung sowie die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem/der Schiedsgutachter/in und der Versicherung als Auftraggeberin.

Der/die Gutachter/in sollte in dem jeweiligen Rechtsgebiet fundierte Rechtskenntnisse besitzen. Zudem sehen die ARB in der Regel vor, dass der/die Schiedsgutachter/in mindestens 5 Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sein muss. Besonders gesucht sind Gutachter/innen in den Bereichen Haftpflichtrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Mietrecht.

Wer Interesse an einer solchen Tätigkeit hat, kann sich gern unter dem Stichwort „Schiedsgutachter/in“ und unter Benennung der für ein Schiedsgutachten in Betracht kommenden Rechtsgebiete per E-Mail an info@rak-hamburg.de wenden.