HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2023 vom 1. Juni 2023

Neue Empfehlung für die Ausbildungsvergütung

Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer hat beschlossen, seine Empfehlung für die Ausbildungsvergütung der Rechtsanwaltsfachangestellten anzupassen. Die Anpassung der Empfehlung beruht unter anderem darauf, dass Auszubildende für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten nach wie vor händeringend gesucht werden. Durch die Erhöhung der Empfehlung der Ausbildungsvergütung soll daher der Ausbildungsberuf attraktiver gemacht werden. Die Vergütung für alle ab dem 1.8.2023 beginnenden Ausbildungsverhältnisse liegt nun bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.050 € im ersten Ausbildungsjahr, 1.150 € im zweiten Ausbildungsjahr und 1.250 € im dritten Ausbildungsjahr.

Die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung hat insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung um mehr als 20% unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 29.4.2015, Az. 9 AZR 108/14) als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung können daher nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen und die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Wir bitten Sie, diese Empfehlungen beim Abschluss von neuen Ausbildungsverhältnissen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zur Ausbildung können Sie unserer Homepage entnehmen.