HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2026 vom 28. Mai 2026

beA: E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen aktuell halten

Das beA bietet die Möglichkeit, sich durch eine gesonderte E-Mail über verschiedene Ereignisse, z.B. Nachrichteneingänge, benachrichtigen zu lassen. Dieser Beitrag soll in Erinnerung rufen, warum es wichtig ist, die E-Mail-Adresse aktuell zu halten, wie eine alternative oder weitere E-Mail-Adresse hinterlegt werden kann und was bei Änderungen der E-Mail-Adresse veranlasst werden sollte, damit die Benachrichtigung weiterhin verlässlich erfolgt.

In der beA-Grundeinstellung ist für Benachrichtigungsmails immer die E-Mail-Adresse der Postfachinhaberin oder des Postfachinhabers eingetragen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt wurde und die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegt ist. Ist der Rechtsanwaltskammer keine Adresse mitgeteilt worden, so ist das entsprechende Feld in der Postfacheinstellung leer.

Wie kann man überprüfen, welche Adresse für Benachrichtigungsmails hinterlegt ist?

1. Melden Sie sich an Ihrem beA mit Ihrer beA-Karte und der dazugehörigen PIN an (Achtung: Die Anmeldung mit einem Softwarezertifikat reicht in diesem Fall nicht aus.).
2. Klicken Sie in Ihrem beA auf den Reiter „Einstellungen“.
3. Gehen Sie in die Profilverwaltung.
4. Klicken Sie das Feld „Persönliche Benachrichtigungen“ an. 

Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie sehen können, welche E-Mail-Adresse in Ihren Einträgen im BRAV hinterlegt ist und ob ggf. alternative E-Mail-Adressen eingetragen sind. 



Die voreingestellte E-Mail-Adresse können Postfachinhaberinnen und -inhaber in den Einstellungen ihres Postfachs nicht selbstständig ändern. Sollte diese Adresse nicht mehr richtig sein, muss die Korrektur über die zuständige regionale Rechtsanwaltskammer erfolgen. Nach Änderung der E-Mail-Adresse in der Mitgliederverwaltung der Kammer wird sie in einem automatisierten Verfahren an das Gesamtverzeichnis nach § 31 BRAO  übertragen und es erfolgt automatisch die Hinterlegung der neuen Adresse im beA.

Es ist auch möglich, eine alternative Adresse zu der im BRAV angezeigten Adresse zu hinterlegen, an die das System anstelle der im BRAV angegebenen E-Mail-Adresse Benachrichtigungsmails versendet. Die alternative E-Mail-Adresse kann beliebig eingetragen und geändert werden. Dazu tragen Sie in das Feld „Alternative E-Mail-Adresse“ die von Ihnen gewünschte Adresse ein und bestätigen Ihren Eintrag anschließend mit „Speichern und zurück“.

Das beA sieht die Möglichkeit vor, dass Benachrichtigungen über Nachrichteneingänge im beA auch an weitere Adressen versandt werden. Um diese einzutragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Gehen Sie in die Postfachverwaltung.
2. Klicken Sie auf „Eingangsbenachrichtigungen“.
3. Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie in das Feld „Folgende E-Mail-Adressen über Nachrichteneingang informieren“ weitere E-Mail-Adressen eintragen können. Tragen Sie hier die weitere(n) Adresse(n) ein.
4. Aktivieren Sie die Benachrichtigungsfunktion durch Anhaken des entsprechenden Kästchens.
5. Bestätigen Sie mit „Speichern und zurück“.


Tipp: Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, deren Posteingang zentral in der Kanzlei bearbeitet wird, hinterlegen als weitere E-Mail-Adresse die Adresse der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters. Auch Vertretungen oder Zustellungsbevollmächtigte lassen sich so benachrichtigen, wenn im beA des oder der Vertretenen oder von der Kanzleipflicht Befreiten eine Nachricht eingegangen ist.

Bitte beachten Sie: Persönliche Benachrichtigungen wie z.B. Mitteilungen über die Benennung von Zustellungsbevollmächtigten oder über die Bestellung von Vertretungen werden immer nur an die im BRAV hinterlegte oder angegebene alternative Adresse versandt. 

Wie bei allen Daten kommt es auf die regelmäßige Datenpflege an. Nicht mehr gültige Adressen können dazu führen, dass die Absenderadresse „noreply[at]bea-brak.de“ wegen zu vieler erfolgloser Zustellversuche auf der Blacklist Ihres E-Mail-Providers landet. Die Folge ist, dass Sie nicht mehr zuverlässig benachrichtigt werden. Bitte achten Sie daher darauf, in den Postfacheinstellungen alle dort hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell zu halten.

Quelle: BRAK (beA-Newsletter Ausgabe 2/2026 vom 17.2.2026)