HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2026 vom 28. Mai 2026

beA: Neugestaltung des Prüfprotokolls

Mit der beA-Version 4.3 wurde die Signaturprüfung im beA auf eine neue Softwarebasis umgestellt, da das bisher dafür verwendete Softwareprodukt nicht mehr weiterverwendet werden kann. Die Signaturprüfung im beA richtet sich nach der EU-Referenzimplementierung, die die Vorgaben der eIDAS-Verordnung erfüllt. In diesem Rahmen wurde auch das Prüfprotokoll neugestaltet.

Wie bisher können Sie sich in der beA-Webanwendung ein Prüfprotokoll für eine beA-Nachricht anzeigen lassen. Das Prüfprotokoll wird nun im Dateiformat PDF erzeugt und angezeigt:

Die Titelzeile enthält den Dokumenttyp „Prüfprotokoll“, den Erstellungszeitpunkt des Prüfprotokolls und benennt beA als das ausstellende System (1).

Zu der geprüften Nachricht werden die Aktenzeichen von Absender und Empfänger, die beA-ID (Nachrichten-ID) und ggf. die OSCI-ID für Nachrichten beA-externer Kommunikationspartner ausgegeben (2).

Für Absender und Empfänger der Nachricht werden jeweils der Anzeigename und die SAFE-ID des Postfachs angegeben (3).

Unter der Überschrift „Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (VHN)“ wird in einem zusammenfassenden Meldungstext nach Vorgaben der Justiz angegeben, ob für die geprüfte Nachricht ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 4 ZPO bzw. der entsprechenden Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen bestätigt werden kann, z.B. „Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Anwaltspostfach“ (4).

Unter dem Meldungstext werden das kryptografische Prüfergebnis zur Gültigkeit der Signatur des VHN (vhn.xml.p7s) und passende Hinweistexte zur wirksamen Einreichung angegeben (5). Mögliche Hinweistexte sind:

    1. "Da ein sicherer Übermittlungsweg vorliegt, ist eine qualifizierte elektronische Signatur der Schriftsätze nicht notwendig."
    2. "Keine Einreichung über sicheren Übermittlungsweg. Zur wirksamen Einreichung ist eine gültige qualifizierte elektronische Signatur durch die verantwortende Person an allen Schriftsätzen nötig." 

Unter der Überschrift „Prüfung der übermittelten Anhänge“ werden in einer Tabelle zu jedem Anhang der Nachricht der Dateiname, der Dateityp (z.B. Schriftsatz, Anlage, Strukturdatensatz), der Name der zugehörigen Signaturdatei, der Unterzeichner der Signatur, der Signaturzeitpunkt, das Signaturformat, das Signaturniveau und das zusammenfassende kryptografische Prüfergebnis der Signatur angezeigt (6).

Als Signaturformate werden gemäß Ziffer 5 ERVB 2025 unterstützt:

    1. Format PAdES: Die Signatur ist in eine PDF-Datei eingebettet (PDF-Inline Signatur).
    2. Format CAdES: Die Signatur ist in einer gesonderten Signaturdatei (z.B. p7s-Datei) angefügt.

Folgende Werte können zum Signaturniveau angegeben werden:

    1. QES: qualifizierte elektronische Signatur,
    2. FES: fortgeschrittene elektronische Signatur,
    3. Signaturlevel unbestimmt: die Signatur ist weder eine qualifizierte elektronische Signatur, noch eine fortgeschrittene elektronische Signatur.

Das kryptografische Prüfergebnis zu einer Anhangssignatur wird mit einem farbigen Symbol zusammengefasst. Dabei bedeuten:

    • grün: erfolgreiche Prüfung einer QES,
    • gelb: das Prüfergebnis einer QES ist unbestimmt (z.B. Nichterreichbarkeit des Verifikationsservers),
    • rot: die Prüfung einer QES ist fehlgeschlagen,
    • grau: fortgeschrittene elektronische Signatur oder das Signaturlevel ist unbestimmt

Mehr Informationen zum Prüfprotokoll finden Sie auf der Hilfeseite „Erläuterungen zum Prüfprotokoll“.

Die Anpassungen im Prüfprotokoll wirken sich auf den Inhalt des Archivs aus, das die beA-Webanwendung beim Nachrichtenexport erzeugt. Das Prüfprotokoll einer Nachricht wird in einer PDF-Datei mit dem Namen <Nachrichten-ID>_VerificationReport.pdf im Nachrichtenexport einer beA-Nachricht abgelegt. Zudem enthält der Nachrichtenexport detaillierte Prüfergebnisse aller signierten Anhänge und des VHN in jeweils einer XML-Datei mit dem Namen technisches_pruefprotokoll_<Dateiname>.xml.

In der Anhangs-Tabelle der Nachrichtenanzeige und des Nachrichtenentwurfs der beA-Webanwendung können Sie wie bisher auf das farbige Symbol des Signaturstatus klicken, um sich das Prüfprotokoll für einen signierten Anhang anzeigen zu lassen. Seit der beA-Version 4.3 bekommen Sie einen Auszug aus dem Gesamtprüfprotokoll im PDF-Format für den geprüften Anhang:
Quelle: BRAK (beA-Newsletter Ausgabe 3/2026 vom 17.3.2026)