HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2026 vom 28. Mai 2026

Finanzgericht Hamburg: Geschäftsverteilungsplan nun online

Ein Mitglied wies uns darauf hin, dass das Finanzgericht Hamburg – anders als die übrigen Hamburger Gerichte – seinen Geschäftsverteilungsplan bislang nicht vollständig und zudem nur in anonymisierter Form online zur Verfügung stellte.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist der Auffassung, dass eine uneingeschränkte und nicht anonymisierte Veröffentlichung sowohl für die Anwaltschaft als auch für die interessierte Öffentlichkeit von erheblicher Bedeutung ist. Die vollständige Publizität des Geschäftsverteilungsplans ist nicht nur eine Frage der praktischen Orientierung. Vielmehr wird erst durch die Transparenz der Geschäftsverteilung das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte begründet sowie das Prinzip des gesetzlichen Richters gewahrt.

Auf unsere Argumentation hin hat das Finanzgericht seine Veröffentlichungspraxis überprüft und angepasst: Auf der Internetseite des Gerichts ist nun der vollständige Geschäftsverteilungsplan veröffentlicht.