II. Anmerkungen
II. Anmerkungen
1. Sie finden in Anlage 3 eine Darstellung der Bestandsentwicklung der liquiden Mittel, um den Finanzstatus über Anlage 1 und 2 hinaus transparent darzustellen.
2. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die Kosten des Anwaltsgerichts zu tragen. Diese betrugen im Berichtsjahr 2022 insgesamt Euro 30.977,27 (Vorjahr: Euro 15.591,09), davon für Miete Euro 9.010,44 (Vorjahr: Euro 9.010,44) und allgemeine Bürokosten Euro 14.873,03 (Vorjahr: Euro 3.524,90).
3. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2022 insgesamt 40 (Vorjahr 37) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 14 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
4. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
5. Die Einnahmen-und Ausgabenrechnung weist für 2022 einen Überschuss von Euro 160.719,76 aus.
Geschäftsjahr Jahresergebnis Liquide Mittel
Euro TEUR
2006 + 143.599,09 1.982
2007 + 179.660,48 2.161
2008 + 47.332,49 2.209
2009 - 141.040,92 2.068
2010 - 141.327,49 1.927
2011 - 194.419,36 1.732
2012 - 93.877,82 1.639
2013 - 100.805,91 1.538
2014 - 216.860,63 1.321
2015 - 185.422,32 1.136
2016 + 108.839,15 1.244
2017 + 283.705,05 1.528
2018 + 269.412,33 1.797
2019 + 257.901,12 2.055
2020 - 79.481,99 1.976
2021 - 477.845,87 1.498
2022 + 160.719,76 1.659
6. Beitragsverwendung 2022
Der Kammerbeitrag enthält rechnerisch insgesamt Euro 119,50 (Vorjahr: Euro 109,50) durchlaufende Gelder: Für jedes am 1. Januar 2022 zugelassene Mitglied zahlte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer an die
Das sind 29,9 % (Vorjahr: 31,5 %) des Kammerbeitrages.
3. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2022 insgesamt 40 (Vorjahr 37) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 14 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
4. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
2021 | 2022 | ||
Ermäßigungen in Härtefällen | 11.859,00 | 11.766,50 | |
Beitragserlasse wegen Ausscheidens | 55.224,00 | 97.458,94 | |
Beitragserlasse wegen Todes eines Mitglieds | 4.130,00 | 4.775,75 | |
71.213,00 | 114.001,19 |
Am 31.12.2022 bestanden noch offene Kammerbeitragsforderungen aus dem laufenden Jahr und den Vorjahren in Höhe von Euro 57.463,83 (Vorjahr: Euro 50.247,54). Im Jahr 2022 konnten Beitragsforderungen aus den Vorjahren in Höhe von Euro 22.005,71 realisiert werden.
5. Die Einnahmen-und Ausgabenrechnung weist für 2022 einen Überschuss von Euro 160.719,76 aus.
Geschäftsjahr Jahresergebnis Liquide Mittel
Euro TEUR
2006 + 143.599,09 1.982
2007 + 179.660,48 2.161
2008 + 47.332,49 2.209
2009 - 141.040,92 2.068
2010 - 141.327,49 1.927
2011 - 194.419,36 1.732
2012 - 93.877,82 1.639
2013 - 100.805,91 1.538
2014 - 216.860,63 1.321
2015 - 185.422,32 1.136
2016 + 108.839,15 1.244
2017 + 283.705,05 1.528
2018 + 269.412,33 1.797
2019 + 257.901,12 2.055
2020 - 79.481,99 1.976
2021 - 477.845,87 1.498
2022 + 160.719,76 1.659
6. Beitragsverwendung 2022
Der Kammerbeitrag enthält rechnerisch insgesamt Euro 119,50 (Vorjahr: Euro 109,50) durchlaufende Gelder: Für jedes am 1. Januar 2022 zugelassene Mitglied zahlte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer an die
Bundesrechtsanwaltskammer: | 2021 | 2022 | |
- Beitrag (inkl. des Beitrages für Öffentlichkeitsarbeit) | 40,50 | 40,50 | |
- Beitrag zum Sonderhaushalt Umlage für Schlichtungsstelle der | 4,00 | 4,00 | |
Rechtsanwaltschaft in Berlin | |||
- beA | 60,00 | 70,00 | |
104,50 | 114,50 | ||
- Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte | 5,00 | 5,00 | |
109,50 | 119,50 |
Das sind 29,9 % (Vorjahr: 31,5 %) des Kammerbeitrages.