HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

9. Vermittlungen, Schlichtungen

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Kammervorstands gehört es auch, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kolleginnen bzw. Kollegen einerseits und den Auftraggebern andererseits zu vermitteln (§ 73 Abs. 2 Ziff. 3 BRAO). Dazu gehören auch Meinungsverschiedenheiten über die Höhe von Gebührenrechnungen.


Im Jahr 2022 ist in insgesamt 61 (Vorjahr: 74) Fällen entweder schriftlich oder im Gespräch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen vermittelt oder nach schriftlicher Stellungnahme ein Vergleichsvorschlag unterbreitet worden. Rein praktisch werden diese Vermittlungen in der Weise durchgeführt, dass die Geschäftsführung die Mandanten zunächst bittet, ihre Kritik schriftlich vorzutragen. Sodann wird der Vorgang der betroffenen Rechtsanwältin bzw. dem betroffenen Rechtsanwalt zur Kenntnis- und Stellungnahme zugeleitet. Obwohl die Einleitung des Vermittlungsverfahrens gemäß § 73 Abs. 5 BRAO nicht der Zustimmung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts bedarf, nimmt die Mehrzahl der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte freiwillig am Vermittlungsverfahren teil. In diesen Fällen unterbreitet die Kammer einen Schlichtungsvorschlag. Wiederum in der Mehrzahl der Fälle wird dieser akzeptiert, so dass eine weitere streitige Auseinandersetzung vor Gericht vermieden werden kann.


Die Vermittlungsaufgabe des Kammervorstandes bezieht sich gemäß § 73 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO auch auf Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern. Die hier relevanten Fälle sind in der Regel Sozietätstrennungen oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Kolleginnen/Kollegen über die Auslegung von Trennungsvereinbarungen. In diesen Fällen werden einzelne Vorstandsmitglieder im Rahmen der Wahrnehmung ihres Vorstandsamtes unentgeltlich aktiv.


Bei Beschwerden von Mandanten über etwaige anwaltliche Schlechtleistungen wird der Kammervorstand grundsätzlich nicht tätig. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten verweist die Geschäftsstelle auf die bei der Bundesrechtsanwaltskammer gebildete und bundesweit tätige „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de . Das Verfahren vor dieser Stelle ist kostenfrei.


Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin ist seit 2011 tätig. Im Januar 2023 hat die Schlichtungsstelle ihren Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht steht im Internet unter der Adresse www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.


Seit Oktober 2022 ist Frau Uta Fölster Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Sie war unter anderem Pressesprecherin des Bundesverfassungsgerichts und Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.


Selbstverständlich können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Meinungsverschiedenheiten mit Mandantinnen und Mandanten die Schlichtungsstelle anrufen, anstatt sofort den relativ aufwändigen und natürlich mit Kosten verbundenen Weg der Honorarklage beim zuständigen Amts- bzw. Landgericht zu beschreiten. Das Verfahren vor dieser Schlichtungsstelle ist auch für antragstellende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenfrei.