HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

II. Kammerversammlung, Vorstand und Geschäftsführung

II. Kammerversammlung, Vorstand und Geschäftsführung

Die ordentliche Kammerversammlung des Jahres 2022 konnte zwar wieder wie üblich im April stattfinden, aber es waren noch Hygienevorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu beachten. Die Versammlung fand wieder in den Mozartsälen an der Moorweide statt.

Wir haben uns sehr gefreut, wieder mit einem öffentlichen Teil beginnen zu können, in dem Professor Dr. Thomas Straubhaar, Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, der Universität Hamburg, einen Vortrag zum Thema „Welt(un)ordnung der Zukunft: Was folgt daraus für Recht und Wirtschaft?“ hielt. Er analysierte vor allem die volkswirtschaftlichen Folgen des im Februar 2022 begonnenen Angriffs auf die Ukraine.

Der nicht-öffentliche Teil begann dann mit dem Jahresbericht des Vorstands durch den Präsidenten, der auf das Jahr 2021 zurückblickte.

Sodann wurde die Rechnungslegung des Vorstandes über die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Kammer im Jahr 2021 ebenso gebilligt wie der Bericht der Rechnungsprüfer. Dem Vorstand wurde für das Jahr 2021 Entlastung erteilt. Des Weiteren wurde die Aktualisierung des Haushaltsplanes 2022 sowie der Haushaltsplan 2023 wie vom Vorstand vorgeschlagen verabschiedet. Der Kammerbeitrag für 2023 wurde unverändert auf 399 € festgelegt und konnte so stabil gehalten werden.

Unter Tagesordnungspunkt 7 erhielten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandswahl 2022 die Gelegenheit, sich auch in der ordentlichen Kammerversammlung den Mitgliedern vorzustellen.

In den Tagesordnungspunkten 8 und 9 wurden Änderungen in der Geschäftsordnung zur Ermöglichung von virtuellen oder hybriden Kammerversammlungen und zur Klarstellung der Zulässigkeit von Blockwahlen sowie Änderungen der Wahlordnung zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl des Wahlausschusses, zur Klärung einiger formaler Fragen, zur Öffnung für technische Weiterentwicklungen bei elektronischen Wahlen und zur vereinfachten Bekanntmachung des Wahlergebnisses beschlossen. Die beschlossenen Satzungsänderungen sind im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht und die jeweils aktuellen Fassungen der Satzungen sind natürlich auf unserer Homepage abrufbar.

Ein Antrag zur Änderung der Beitragsordnung zur finanziellen Entlastung von Mitgliedern, die aufgrund der Geburt eines Kindes vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit nicht ausüben, fand keine Mehrheit. Einigkeit bestand darüber, dass die Vereinbarkeit des Berufs des Rechtsanwalts und der Rechtsanwältin mit Familie verbessert werden muss. Die Antragsteller wollten eine Befreiung von der Beitragspflicht unabhängig von der finanziellen Situation der Familie; der Vorstand und die Mehrheit der Kammerversammlung konnte sich einem solchen generellen Beitragserlass nicht anschließen. Nach Auffassung des Vorstandes ist eine einkommensunabhängige Entlastung von Eltern nicht vom gesetzlichen Auftrag der Kammern gedeckt. Dieser Auftrag beschränkt sich darauf, die Selbstverwaltung der Anwaltschaft mit Blick auf die Berufsausübung (beitragsfinanziert) zu organisieren, und damit die freie Anwaltschaft als zentrales Element des Rechtsstaates zu sichern. Nur dafür dürfen die Beiträge der Mitglieder verwendet werden. Eine finanzielle Entlastung im Einzelfall bei Bedürftigkeit durch Ermäßigung oder Erlass des Beitrages sieht die Beitragsordnung der Kammer bereits in § 5 vor. Bei der Prüfung entsprechend der ermessenslenkenden Richtlinie des Vorstandes wird dabei unabhängig vom Grund der Erwerbsminderung auf das der häuslichen Gemeinschaft der oder des Antragstellenden zur Verfügung stehende Jahreseinkommen abgestellt. Eine Beitragsbefreiung während Mutterschutz und Elternzeit unabhängig von der Bedürftigkeit wäre aus Sicht des Vorstands den anderen Mitgliedern, die unter angespannten finanziellen Verhältnissen arbeiten, nicht zuzumuten und sie wäre allen anderen Mitgliedern gegenüber, die aus anderen Gründen vorübergehend an der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit gehindert sind – etwa aufgrund der Pflege von Angehörigen –, eine unbegründete Bevorzugung. Dem Vorstand ist das berechtigte Anliegen einer familienfreundlicheren Anwaltschaft wichtig und er wird sich – über die Frage der Beitragspflicht in der Kammer hinaus – mit der Frage befassen, was die Kammer für eine bessere Vereinbarkeit des Anwaltsberufs mit Familie tun kann. Dabei freut er sich über Anregungen und die Beteiligung von Mitgliedern.

Die nächste Kammerversammlung wird wieder im normalen Turnus am 25.4.2023 in den Mozartsälen stattfinden.

Im Jahr 2022 hat auch eine Vorstandswahl stattgefunden. Alle 2 Jahre wählen die Mitglieder die Hälfte der Mitglieder des insgesamt 26-köpfigen Vorstands neu, § 68 Abs.2 BRAO. Erstmals wurde die Wahl als elektronische Wahl durchgeführt: alle Mitglieder haben über das beA einen link erhalten, über den sie in eine elektronische „Wahlkabine“ gelangen konnten, um dort ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbeteiligung ist dabei mit 6,86% hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Der Gesetzgeber hatte die elektronische Wahl (oder alternativ die Briefwahl) anstelle einer Präsenzwahl in der Kammerversammlung ja extra eingeführt, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen und so die demokratische Legitimation des Vorstands zu erhöhen. Hier bleibt zu hoffen, dass sich die Wahlbeteiligung bei den nächsten Wahlen (z.B. bei der 2023 anstehenden Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung) erhöhen wird.

Zur Vorstandswahl nicht wieder angetreten waren die langjährigen Vorstandsmitglieder Dr. Ellen Braun, Sandra Bernert, Andrea Meyer, Dr. jur. h.c. Gerhard Strate, Dr. Rolf Schultz-Süchting und Gerd Uecker.

Erstmals in den Vorstand gewählt wurden Thorsten Appel, Muhammed Çiftçi, Dr. Andrea Jaeger-Lenz, Dr. Judith Krämer, Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg und Dr. Kristian Stange. Wiedergewählt wurden Henrik M. Andresen, Michael Herden, Dr. Alexander Mittmann, Dr. Jörgen Tielmann, Dr. Irmela Vogel, Kersten Wagner-Cardenal und Dr. Sigrid Wienhues.

Auf der ersten Vorstandssitzung nach der Wahl am 1.6.2022 ist gemäß § 78 Abs. 4 Satz 1 BRAO das neue Präsidium gewählt worden. Dr. Christian Lemke wurde in seinem Amt als Präsident bestätigt und wiedergewählt. Ebenso wiedergewählt wurden Annette Voges als erste Vizepräsidentin, Dr. Till Dunckel als zweiter Vizepräsident, Dr. Jörgen Tielmann als dritter Vizepräsident, Dr. Sigrid Wienhues als Schriftführerin und Bernd-Ludwig Holle als Schatzmeister.

Durch die personellen Veränderungen im Vorstand mussten auch einige Abteilungen neu besetzt werden. Die aktuelle Besetzung der Abteilungen können Sie jederzeit auf der Internetseite der Kammer sehen.

Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gingen 2022 erfreulicherweise stetig zurück. Zwar waren der Vorstand und die Geschäftsstelle auch während der Corona-Pandemie durchgängig uneingeschränkt für die Mitglieder im Einsatz, aber natürlich ist es leichter und angenehmer, wenn keine Beschränkungen, insbesondere für persönliche Kontakte, bestehen.

Auch 2022 war wieder ein berufspolitisch sehr ereignisreiches Jahr: am 1.8.2022 ist eine große BRAO-Reform in Kraft getreten, die seit Jahrzehnten die meisten und weitreichendsten Änderungen in der BRAO gebracht hat. Insbesondere kennt die BRAO jetzt „Berufsausübungsgesellschaften“: als solche gilt jede gesellschaftsrechtlich organisierte Form der Zusammenarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit anderen sozietätsfähigen Berufen; mehr dazu unten im Abschnitt "Berufsrecht". Ein weiterer Schwerpunkt des Jahres 2022 war die weitere Digitalisierung des Anwaltsberufes, dort namentlich die Frage wann und wie Videoverhandlungen bei Gerichten durchgeführt werden dürfen oder müssen und die Frage, ob es zukünftig den Zwang zu einem „strukturierten Parteivortrag“ geben wird, der jedenfalls in Anwaltsprozessen die Parteien zwingt, den Vortrag in einem vorgegebenen gemeinsamen elektronischen Dokument des Gerichts einzutragen.

Auch die Arbeit in der Geschäftsstelle war nach und nach immer weniger Beschränkungen durch die Corona-Pandemie unterworfen. Auch wenn die Auflagen bis in das Jahr 2023 hinein bestanden, so konnte doch im Wesentlichen jedenfalls seit dem Sommer wieder uneingeschränkt gearbeitet werden; insbesondere konnte die Aufteilung in zwei Teams aufgehoben werden. Bereits seit dem 4.4.2022 ist die Geschäftsstelle wieder uneingeschränkt für unsere Mitglieder erreichbar – während der Corona-Pandemie gab es zwar Einschränkungen in den Öffnungszeiten, aber während der gesamten Zeit war die Geschäftsstelle für die Mitglieder da und erreichbar. Alle Leistungen der Kammer, namentlich die Vereidigungen der neuen Kolleginnen und Kollegen, konnten während der Pandemie ohne Unterbrechung angeboten und erbracht werden. Dafür gebührt auch an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle unser Dank.

Personell gab es im Berichtsjahr erfreulicherweise wenige Veränderungen: als neue Juristin konnten wir Frau Dr. Court-Coumont begrüßen, die als Referentin in der Mitgliederbetreuung tätig ist. Außerdem haben wir neue Kräfte eingestellt, die sich mit um die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaften kümmern: als Juristin Frau Dr. Gößmann und als Sachbearbeiterin Frau Schneider.

An dieser Stelle verweisen wir gerne auf unsere Homepage, auf der Sie Ihre Ansprechpartnerinnen/Ihren Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden. Wir haben diesen Bereich überarbeitet, damit die Suche noch einfacher und schneller erfolgreich ist.