HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

16. Rechtspolitik

I. Berufsrecht

Verglichen mit dem Jahr 2021 gab es deutlich weniger Gesetzesänderungen, aber die große BRAO-Reform hat die größten und tiefgreifendsten Veränderungen der BRAO seit etlichen Jahrzehnten gebracht.

Die Reform war bereits 2021 beschlossen worden, aber sie ist erst am 1.8.2022 in Kraft getreten. Einzelheiten zu der Reform finden Sie im Bereich „Berufsrecht“.


II. Rechtsdienstleistungsbefugnis nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleister

Im abgelaufenen Berichtsjahr gingen die Diskussionen über die zulässige Reichweite sogenannter Legal-Tech-Angebote von nichtanwaltlichen Anbietern und das sogenannte Sammelklageninkasso weiter:

1. So hat der BGH in verschiedenen Entscheidungen, zB in einem Urteil vom 18.5.2022 (BGH, Urteil vom 18.5.2022, VIII ZR 343/21) seine bisherige Linie bestätigt und die Rechtsdienstleistungsbefugnis von nicht-anwaltlichen Rechtsdienstleistern, die sich auf eine Inkassoerlaubnis nach § 10 Abs.1 Nr.1 RDG stützen, sehr weit ausgelegt. Zwar stellt der BGH fest, dass „Maßnahmen der Anspruchsabwehr“ einem Inkassodienstleister nicht erlaub seien (aaO, Rz.28). Aber z.B. der Antrag, die Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen, sei keine solche Abwehrmaßnahme, sondern stehe im engen Zusammenhang mit der erlaubten Rückforderung überzahlter Miete.

2. Auch mit Blick auf die sogenannten „unechten Sammelklagen“, das Sammelklageninkasso, hat der BGH seine liberale Haltung gegenüber den als Inkassounternehmen registrierten LegalTech-Anbietern bestätigt, so z.B. mit Urteil vom 13.6.2022 (Urt.v. 13.6.2022, Via ZR 418/21), in dem der BGH auch die Geltendmachung von Forderungen, die ausländischem Sachrecht unterfallen, als von der Inkassolizenz gedeckt angesehen hat.


Am 9.2.2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verabschiedet: DIP - Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften (bundestag.de). Damit wird die Aufsicht über bundesweit alle registrierten Personen nach § 10 RDG, also namentlich die Inkassodienstleister, beim Bundesamt für Justiz zentralisiert.


III. Zivilprozess

Die Diskussionen über die Reform des Zivilprozesses haben in 2022 angedauert, ohne dass ein Ergebnis absehbar ist.

Ausgangspunkt vieler Diskussionen ist nach wie vor das Anfang 2021 veröffentliche Diskussionspier einer von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs eingesetzten Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, das die bereits im Sommer 2020 publizierten Thesen zur Modernisierung des Zivilprozesses erläutert und begründet. Einer der Kernpunkte des Papiers ist die Schaffung eines gemeinsamen „Basisdokuments“, das das vollständige Parteivorbringen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht enthalten soll und in dem der Kläger- und Beklagtenvortrag im Sinne einer Relationstabelle nebeneinander darstellt werden soll.

Inzwischen gibt es ein von Bayern, Niedersachsen und der Universität Regensburg getragenes Forschungsprojekt "Reallabor Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess", das eine eigene hompeage betreibt: Startseite - Universität Regensburg (uni-regensburg.de). Im Rahmen des Forschungsprojekts wird der Einsatz eines „Basisdokuments“ in echten Verfahren an ausgewählten Gerichten getestet werden.

Das Thema ist auch Thema des 1. Bausteins des von der Kammer veranstalteten 6. Hamburger Rechtstags, der am 8.5.2023 in den Räumen der Handelskammer stattfinden wird. Unter der Überschrift „Zivilprozess neu denken – Forschungsprojekt zur digitalen Strukturierung des Zivilprozesses“ wird das Projekt zunächst durch Frau Jessica Laß (Leitende Ministerialrätin des Niedersächsischen Justizministeriums im Referat für Zivilprozessrecht) und Herrn RiOLG Dr. Hendrik Schultzky (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) vorgestellt. Frau Laß und Herr Dr. Schultzky begleiten das Projekt für die Länder Niedersachsen und Bayern. Anschließend wird das Panel unter der Leitung unseres Präsidenten Dr. Lemke diskutieren; die weiteren Teilnehmer des Panels sind VRiOLG Dr. Marc Tully, der Präsident des Hanseatischen OLG, und der Kollege Prof. Dr. Römermann (Humboldt-Universität zu Berlin und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG).

Von den anderen Vorhaben, über die wir im Geschäftsbericht 2021 berichtet hatten (Ausstattung der Justiz in Hamburg, Pakt für den Rechtsstaat) und Berufsrecht der Insolvenzverwalter, gibt es (noch) keine Ergebnisse zu berichten.

 

Insbesondere die Ausstattung der Justiz ist natürlich für die Anwaltschaft ein herausragendes Thema und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer nutzt jede Gelegenheit, für Verbesserungen zu kämpfen. Das Thema scheint (inzwischen) auch in der Politik als drängend wahrgenommen zu werden. Allerdings scheint es zunehmend schwieriger zu werden, geeignetes Personal zu finden, so dass die personelle Ausstattung nicht in dem gewünschten Maß verbessert werden kann. Die demographische Entwicklung zeigt sich hier bereits.