HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

IV. Juristenausbildung

IV. Juristenausbildung

Die Kammer organisiert weiterhin die Referendar-Arbeitsgemeinschaft „Einführung in den Anwaltsberuf“. Auch in 2022 fand die Referendar-Arbeitsgemeinschaft „Einführung in den Anwaltsberuf“ ausschließlich als Online-Video-Veranstaltung statt. Die Rückmeldung der Referendarinnen und Referendare und der AG-Leiterinnen und AG-Leiter hierzu war überwiegend positiv. 

Aufgrund der Neuregelung des § 43f BRAO stellt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer den Referendarinnen und Referendaren, welche an der Einführungsarbeitsgemeinschaft zur Rechtsanwaltsstation teilgenommen haben, Teilnahmebescheinigungen über 5 Zeitstunden Ausbildung im anwaltlichen Berufsrecht aus, welche als Nachweis im Sinne des § 43f BRAO dienen.

Darüber hinaus arbeitet die Kammer weiterhin mit dem Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität zusammen. Die sog. „Brown-Bag-Lectures“, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Studierenden den Anwaltsberuf vorstellen, konnten pandemiebedingt im Frühjahr 2022 nur online erfolgen. Für das Jahr 2023 sind wieder zwei Veranstaltungen (Frühjahr/Herbst) geplant, welche sodann in Präsenz stattfinden sollen.

Darüber hinaus unterstützt der Kammervorstand weiterhin Lehrveranstaltungen, die die Studierenden auf den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts vorbereiten. Hierzu gehört zum einen Schlüsselqualifikation für Studierende der Universität Hamburg mit dem Titel „Rhetorikcoaching für Juristen: Wie überzeuge ich die Schiedsrichter mit meiner Sprache und meinem Auftreten?“. Diese Veranstaltung soll neben den Inhalten auch wichtige Kompetenzen für den Anwaltsberuf vermitteln und die angehenden Juristinnen und Juristen auch auf die mündliche Verhandlungsphase eines sodann stattfindenden zivilrechtlichen Moot Court vorbereiten. Zudem unterstützt der Kammervorstand das Team der Universität Hamburg bei der Teilnahme am „Jessup Moot Court“.