HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

5. Service

Zum Service der Kammer für ihre Mitglieder zählt neben der konkreten Mitgliederberatung auch die Information der gesamten Mitgliedschaft über aktuelle Themen.

Corona spielte in 2022 keine herausgehobene Rolle mehr. Alle hatten sich mit der Pandemie arrangiert und die Beeinträchtigungen durch die Pandemie wurden mit Fortschreiten des Jahres immer geringer. 

Ein großes Thema war die große BRAO-Reform zum 1.8.2022. Dabei waren die Änderungen im eigentlichen Berufsrecht von geringerer praktischer Auswirkung.

Hingegen bedeutete die Einführung der Berufsausübungsgesellschaften für die Mehrheit unserer Mitglieder Anpassungsbedarf. Das gilt natürlich zunächst für diejenigen, die in einer Berufsausübungsgesellschaft tätig sind, die zulassungspflichtig ist – für diese musste der Zulassungsantrag vorbereitet und gestellt werden. Aber auch für diejenigen, die in einer nicht-zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaft tätig sind, bestand Handlungsbedarf wegen der Pflicht, auch für die Berufsausübungsgesellschaft selbst eine Vermögensschadenshaftpflicht-versicherung abzuschließen. Zu den Einzelheiten siehe den Abschnitt „Berufsausübungsgesellschaften“.

Nach wie vor ist die Homepage der Kammer unter www.rak-hamburg.de neben dem persönlichen Kontakt ein wesentlicher Teil des Services der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Mitglieder. Die Seiten werden laufend erweitert, überarbeitet und aktualisiert, so dass Sie dort tagesaktuell informiert werden, z.B. mit Meldungen und Veranstaltungshinweisen.

Natürlich bietet die Homepage ein umfassendes Angebot an Informationen zu allen Tätigkeitsfeldern der Kammer, einschließlich zahlreicher Formulare zum Download.

Außerdem finden Sie dort Informationen über die Organisation der Kammer, den Vorstand und die Geschäftsstelle. Insbesondere finden Sie auf der Homepage die Kontaktdaten der direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle für Ihr Anliegen. 

Wir laden Sie herzlich ein, die Seiten zu besuchen. Anregungen zur Verbesserung nehmen wir jederzeit gerne entgegen.

Daneben hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer im Jahr 2022 fünf Kammerreporte herausgegeben, die ebenfalls der Information der Mitglieder mit Neuigkeiten aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, aktuellen politischen Entwicklungen und Urteilen aus der Rechtsprechung dienen. Alle Mitglieder erhalten über das beA einen Link, mit dem sie den Kammerreport aufrufen können.

Für die noch schnellere Information der Mitglieder nutzt der Kammervorstand den Kammerschnellbrief, der per E-Mail verschickt wird. Derzeit (Stand 07.03.2023) erhalten 8.052 Kolleginnen und Kollegen diesen Kammerschnellbrief. Wenn Sie den Kammerschnellbrief noch nicht erhalten, können Sie gern Ihre E-Mail-Adresse in der Geschäftsstelle hinterlegen, um zukünftig ebenfalls den Kammerschnellbrief zu erhalten. Im Jahr 2022 sind insgesamt 19 Kammerschnellbriefe verschickt worden.

Nach wie vor erfreut sich der Anwaltssuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer großer Beliebtheit. Mit Stand vom 02.03.2023 nahmen insgesamt 2.374 Kolleginnen und Kollegen an diesem Suchdienst teil und können somit über den Suchdienst von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern gefunden werden. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet den Anwaltssuchdienst über das Internet, zu erreichen über die Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, an. Auf die Auswahl der Kolleginnen und Kollegen aus der Datenbank hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer selbstverständlich keinen Einfluss. 

Für die Suche nach Kolleginnen und Kollegen, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, verweist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Alle Personen und Institutionen, die eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, die/der zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit ist, können jederzeit und tagesaktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis danach suchen. Besonders gilt dies natürlich für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, die nach § 143 Abs. 6 StPO Pflichtverteidiger, die die/der Beschuldigte nicht bezeichnet hat, aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis auswählen müssen. Jede Kollegin und jeder Kollege, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, können sich bei uns melden, und wir vermerken diese Bereitschaft dann bei uns im System. So sorgen wir dafür, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt wird. Derzeit sind es 81 Hamburger Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen erklärt haben.

Der traditionelle Begrüßungsabend für neue Mitglieder konnte in 2022 endlich wieder stattfinden. Die Kammer hatte am 26.09.2022 alle neuen Mitglieder, die während der Coronazeit Mitglied geworden sind, in die Mozartsäle eingeladen. Rund 180 Mitglieder sind dieser Einladung gefolgt. Neben einer Begrüßung durch unseren Präsidenten gab es Informationen von verschiedenen Verbänden und Organisationen, aber vor allem ein nettes Beisammensein mit vielen Gesprächen zwischen den KollegInnen und Kollegen. Die Kammer war durch Vorstandsmitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle vertreten, die sich besonders über den persönlichen Kontakt gefreut haben. Bis in den späten Abend wurde diskutiert, gesprochen und gelacht – offensichtlich hatten alle Freude daran, sich endlich wieder in Person begegnen zu können.

Der Rechtsanwaltsausweis wird von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nach wie vor kostenfrei für die Mitglieder ausgestellt. Diese Dienstleistung ist im Kammerbeitrag enthalten. Insgesamt haben 7.935 Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einen solchen Ausweis; dies entspricht einer Quote von 70,8 % der Mitglieder. In dringenden Fällen stellt die Geschäftsstelle provisorische Rechtsanwaltsausweise mit einer Geltungsdauer von max. sechs Monaten aus.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet gegen eine Gebühr von € 40,00 für alle Mitglieder das „KammerIdent-Verfahren“ zur zuverlässigen Identifizierung des Inhabers einer „beA-Karte Signatur“ an. Dieses Angebot wird von den Mitgliedern sehr gerne angenommen.

Von der Möglichkeit, sich auf der Signaturkarte das sogenannte „Berufsattribut“ bestätigen zu lassen, haben  im Jahr 2022 11 Mitglieder (im Vorjahr 4 Mitglieder) Gebrauch gemacht.

Von der Möglichkeit, auf die sogenannte „Vollmachtsdatenbank“ für steuerliche Zwecke zuzugreifen, haben bisher nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht: Im Jahr 2022 waren dies 7 weitere Mitglieder (Vorjahr: 5 Mitglieder). Insgesamt nutzen im Jahr 2022 19 Mitglieder die "Vollmachtsdatenbank".

Nach wie vor stehen drei Vertrauensanwälte den Mitgliedern in schwierigen Situationen mit Rat zur Seite. Die Namen der Vertrauensanwälte erfahren Sie wie bisher bei Bedarf von der Geschäftsführung.

Die Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI), dessen Mitglied die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist, hat sich weiter bewährt. Dank dieser Kooperation können die Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer die Online-Schulungen des DAI zu einem reduzierten Kostenbeitrag besuchen. Details finden Sie auf unserer Homepage auf der Startseite im Kasten „DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.".