HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

12. Unerlaubte Rechtsdienstleistung/wettbewerbsrechtliche Verfahren

Auch im Jahr 2022 ist der Kammervorstand gegen Gewerbetreibende und Dienstleister bei Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und bei unbefugter Ausübung von rechtsanwaltlicher Tätigkeit durch Personen, die nicht (mehr) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, vorgegangen.

Aus dem Jahr 2021 übernommene Fälle   7
     
Neue Fälle im Jahre 2022    
• davon von Amts wegen 2  
• Eingaben von Dritten 16  
    18
     
insgesamt in 2022 zu bearbeitende Fälle      25
     
davon unschlüssig bzw. nach Stellungnahme nicht weiter verfolgt  14  
nach Abmahnung durch UVE abgeschlossen 4  
durch Gerichtsverfahren erfolgreich abgeschlossen    
• Klagverfahren 1  
• Ordnungsmittelverfahren  0  
• Strafbefehl AG Hamburg 0  
insgesamt in 2022 abgeschlossen:   19
     
am 31.12.2022 noch offene Verfahren:    
• Klagverfahren 4  
• Sonstige 2  
insgesamt am 31.12.2022 noch offene Verfahren      6


Dabei standen auch im Berichtsjahr 2022 die Fälle zur Abgrenzung der unerlaubten Rechtsdienstleistung von den auch Nicht-Anwälten erlaubten Rechtsdienstleistungen im Vordergrund. Hintergrund der (gerichtlichen) Auseinandersetzungen sind zum einen die Angebote von LegalTech-Unternehmen unter Berufung auf eine Inkassolizenz und die Öffnung des Beratungsmarktes für Nicht-Anwälte durch die Rechtsprechung (namentlich die „wenigermiete-Entscheidung“ des BGH) und den Gesetzgeber (zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften und das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt), zum anderen Angebote von Anbietern, die keine Inkassolizenz haben, aber Dienstleistungen anbieten, die nach Auffassung der Kammer unzulässig Rechtsdienstleistungen sind. Die Kammer bemüht sich daher nach wie vor auch in Zeiten einer sich wandelnden Rechtsprechung stets um die Abgrenzung zwischen den der Anwaltschaft nach dem RDG vorbehaltenen Dienstleistungen und erlaubnisfreien Tätigkeiten, die auch durch Dritte erbracht werden dürfen.

Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer hat sich auch im Berichtsjahr 2022 ständig mit diesen Themen beschäftigt. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat, namentlich durch das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Schultz-Süchting und die Geschäftsführerin Dr. Kenter sowie die Referentin Frau Thode, auch im Berichtsjahr verschiedene Verfahren gegen solche Anbieter geführt.

Von Bedeutung ist hier bspw. ein Verfahren gegen einen Inkassodienstleister, in dem es um die Frage geht, wie weit die Befugnisse eines Inkassodienstleisters gehen und wo unerlaubte Rechtsdienstleistung beginnt. Das Verfahren ist derzeit anhängig beim Landgericht Hamburg.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wurde im Berichtsjahr 2022 auch tätig, wenn sie Kenntnis erlangt, dass Dritte unbefugt die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ führen. Im Jahr 2022 war dies 2 Mal der Fall. Ein Betroffener hat gegenüber der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg eine Unterlassungserklärung abgegeben, ein weiterer Betroffener ist vom Landgericht verurteilt worden.